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							                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                     Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                          Stand: 17.12.2025
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                                Fahrzeughersteller              HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR
                                                                (CZ), HYUNDAI MOTOR EUROPE




                Raddaten:
                Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                   Einpreßtiefe (mm)       : 46
                Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                Technische Daten, Kurzfassung
                Ausführung        Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-    zul.       zul.      gültig
                                                                                        och     werkstoff        Rad-       Abroll    ab
                                        Kennzeichnung          Kennzeichnung            in mm                    last       umf.      Fertig
                                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
                TKFK0BA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1998    10/25
                TKFK0BP46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1998    10/25
                TKFK0SA46EO671          PCD114.3 ET46          ohne                          67,1                     625      1998    10/25
                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§22 100846*00




                von 50km hingewiesen werden.


                Hinweis zum Verwendungsbereich:
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen Kombinationen nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben sind
                (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).


                Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI Motor Company, HYUNDAI MOTOR (CZ),
                                                             HYUNDAI MOTOR EUROPE
                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                             für Typ : PDE; (Kegelbund)
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


                Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : AE;
                                                             GDH-HME; GDH; GK; MD; FD; JC-HME; JC; FDH; YN; XG
                Zubehör                                    : OE-Mutter ww. ZJC2


                Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm   für   Typ : FD; FDH
                                                             107 Nm   für   Typ : AE; GDH; GDH-HME; MD; YN
                                                             110 Nm   für   Typ : GK; JC; JC-HME; XG
                                                             120 Nm   für   Typ : PDE




                                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97       195/60R15   88     122                     Stufenheck;
                                                              195/65R15          12T; 51G                Frontantrieb;
                                                              205/55R15   88     12O                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/60R15   91     12A                     51A; 7BC; 71C; 71K;
                                                              215/50R15   88     11A; 12A; 245           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         74H; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI COUPE
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GK           e11*98/14*0186*.. 77 - 123 195/65R15                12T; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                        205/60R15 91             12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                         76Q

                Verkaufsbezeichnung:     IONIQ
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                AE           e4*2007/46*1157*..     77        195/65R15          12K; 51G                Frontantrieb;
                                                              205/60R15 91       11A; 12A; 26N; 26P;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 27F                     51A; 7MX; 71C; 71K;
                                                              215/60R15 94       11A; 12A; 26B; 26N;     721; 725; 73C; 74C;
                                                                                 27F                     74H; 76Q
§22 100846*00




                                                              225/55R15 92       11A; 12A; 248; 26B;
                                                                                 26J; 27F

                Verkaufsbezeichnung:     IX20
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
                JC           e4*2007/46*0207*..,    57 - 94   195/60R15   88                             Schrägheck 4-türig;
                              e4*2007/46*0223*..              195/65R15   91                             Frontantrieb;
                JC-HME        e13*2007/46*1605*..             205/55R15   88                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              205/60R15   91                             12A; 51A; 7AK; 7FQ;
                                                              205/65R15   94                             71C; 71K; 721; 725;
                                                              215/60R15   94     11A; 245                73C; 74C; 74H; 76Q

                Verkaufsbezeichnung:     i30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 100 195/60R15      88     12M                     Kombi; Schrägheck; 3-
                             e11*2007/46*0338*..           195/65R15             12T; 51G                türig; 5-türig;
                GDH-HME      e13*2007/46*1604*..           205/55R15      88     12R                     Frontantrieb;
                                                           205/60R15      91     12R                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           215/60R15      94     12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                         76Q; 83I; 84J; 4CT




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Verkaufsbezeichnung:     i30, i30CW
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15             51G                     Nicht i 30CW (Kombi);
                FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15     88                              Frontantrieb;
                                                           195/65R15     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15     88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           205/60R15     91                              721; 725; 73C; 74C;
                                                           215/60R15     94      11A; 24M                74H; 76Q; 4BO
                FD           e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15             51G                     i 30CW (Kombi);
                FDH          e11*2001/116*0343*..          195/60R15     88                              Frontantrieb;
                                                           195/65R15     91                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                           205/55R15     88                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           205/60R15     91                              721; 725; 73C; 74C;
                                                           215/60R15     94      11A; 24M                74H; 76Q; 4BO

                Verkaufsbezeichnung:     i30, i30N
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                PDE          e11*2007/46*3807*.., 70 - 118 195/65R15     91      12O                     i30; nicht i30
                             e5*2007/46*1075*..            205/60R15     91      12R                     Fastback;
                                                           215/55R15     89      12A                     Kombilimousine;
                                                           215/60R15     94      11A; 12A; 26P           Schrägheck;
                                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                         51A; 7NL; 71C; 71K;
§22 100846*00




                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         74H; 76Q; 84J; S47

                Verkaufsbezeichnung:     VENGA
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW          Reifen              Auflagen zu Reifen      Auflagen
                YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94     195/65R15           51G                     Schrägheck;
                              e4*2007/46*0131*..             205/60R15 91                                Frontantrieb;
                                                             205/65R15 94                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             215/60R15 94                                12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                         721; 725; 73C; 74C;
                                                                                                         76Q; 4CQ; 4CT

                Verkaufsbezeichnung:     XG25, XG30
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XG           e11*98/14*0109*..  120 - 141 195/65R15              12T; 51G; 52J           10B; 11G; 11H; 51A;
                                                          205/65R15              12K; 51G                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                         73C; 74C; 74H

                Verkaufsbezeichnung:     XG250, XG300, XG350
                Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
                XG           e11*98/14*0109*..  123 - 145 195/65R15              12T; 51G; 52J           ab e11*98/14*0109*05;
                                                          205/65R15              12K; 51G                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                          215/60R15 94           12A                     51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74C; 74H;
                                                                                                         76Q




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                    Seite: 4 von 10
                Auflagen
                10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                     Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
                     Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
                     und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
                     das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
                     angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
                     Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
                     zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
                11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
                11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
                     nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                     der Fahrzeugpapiere enthält.
                11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
§22 100846*00




                     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
                     Teilegutachten vorliegen; Gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
                     Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
                     vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
                     Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. Ungeachtet dessen muss die
                     Freigängigkeit des Sonderrades zu festen Teilen der Bremsanlage und des Fahrwerks gegeben sein,
                     wobei auch auf die Wuchtgewichte zu achten ist.
                11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                     Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).
                12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
                     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                     wird, möglich.
                12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
§22 100846*00




                     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                     abgedeckt sein.
                26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel is t die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäus er ist die Freigängigkeit der
                       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
                     werden.
                4CQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 1J000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                                Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.12.2025
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                       Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
                       werden.
                4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
                     Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                52J)   Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
                       R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
                       winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                     werden.
                71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
§22 100846*00




                     werden.
                721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                     Ventilherstellers zu beachten.
                725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
                     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
                     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
                     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
                74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
                76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 16-Zoll-Rädern ausgerüstet
                     sind.
                7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
                     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.



                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                7FQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 1J000 ( nur e4*2007/46*0207*..,e4*2007/46*0223*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
                     zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
                     geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
                7MX) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 D4100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das S ystem muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                7NL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
                     Nr.: 52933 F2000 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
                     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
                     werden.
                83I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm
                       an der Hinterachse nicht zulässig.
                84J)   Die Verwendung der Räder ist nur an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 280mm an
                       der Vorderachse zulässig.
                S47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektronischer Parkbremsanlage.
§22 100846*00




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     AE
                       Genehm.Nr.:      e4*2007/46*1157*..
                       Handelsbez.:     IONIQ

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26B                     x = 300              y = 300                  VA
                             26P                     x = 250              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
§22 100846*00




                             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
                             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
                             27H                  x = 250        y = 350             8                HA
                             27F                  x = 250        y = 350            30                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
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                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     PDE
                       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*3807*..
                       Handelsbez.:     i30, i30N

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 220              y = 200                  VA
                             26B                     x = 270              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 100846*00




                             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                Gutachten 366-0261-25-WIRD
                zur Erteilung der TTG 100846
                ANLAGE: 18 HYUNDAI                                               Radtyp: TKFK
                Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.12.2025
                ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 10 von 10

                Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                Fahrzeug:

                       Hersteller:      HYUNDAI
                       Fahrzeugtyp:     PDE
                       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1075*..
                       Handelsbez.:     i30, i30N

                       Variante(n):

                Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                    von [mm]             bis [mm]
                             26P                     x = 220              y = 200                  VA
                             26B                     x = 270              y = 250                  VA

                Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
                             26J                  x = 270        y = 250            30                VA
§22 100846*00




                             26N                  x = 270        y = 250             8                VA
                             27F                  x = 250        y = 260            30                HA
                             27H                  x = 250        y = 210             8                HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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