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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25c
Seite :                     1/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            GTX-8519




                                                                                                      !
                                                                                                  FO
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad




                                                                                                 IN
Handelsmarke:                                                       BORBET




                                                                                             AB
                                                                                           R
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse




                                                                                         VO
                                                                                       R
Radausführung:                                                       LK112




                                                                                    ZU
                                                                                  N
Radgröße:                                                          8½Jx19H2




                                                                                 O
                                                                              SI
                                                                             R
Rad-Einpresstiefe:                                                   45 mm




                                                                            VE
                                                                       SE
Lochkreisdurchmesser:                                               112 mm


                                                                     LE
Lochzahl:                                                               5
                                                                  E
                                                                 N
                                                                EI

Mittenlochdurchmesser:                                              72,5 mm
                                                             -R
                                                           9




Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
                                                         §1
                                                       H




Zentrierring:                                                   BOØ72,5/Ø66,6
                                                    AC
                                                   N




geprüfte Radlast: *)                                                 720 kg
                                                  G
                                                N
                                               U




 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
                                             AG
                                         TR




*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                                         N
                                      EI
                                    R
                                  ZU




Allgemeine Anforderungen
                                T




Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                               H
                             IC




Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                          -N




entsprechend ersetzt werden.
                        IG
                     LT
                    Ü




Verwendungsbereich
                    G
                 N




Fahrzeughersteller oder Marke:       NISSAN
                U
                T
           EN




Radbefestigung
          M
       KU




Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                               Zubehör-Kit Anzugs-
      O




Kürzel                                                                                                 moment
    D




BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm                     5242        130 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H15                              e11*2007/46*2977*..
H15                              e5*2007/46*1030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Nissan Infiniti Q30, Q30S 225/45R19                              A02) bis A10)
                                                                                 BF1)
                                         235/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25c
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H15                              e11*2007/46*2977*..
H15                              e5*2007/46*1030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen




                                                                                                      !
                                                                                                  FO
125 bis 155     Nissan Infiniti QX30      225/45R19                              A02) bis A10)




                                                                                                 IN
                                                                                 BF1)




                                                                                             AB
                                         235/40R19




                                                                                           R
                                                                                         VO
                                         235/45R19




                                                                                       R
                                                                                    ZU
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise




                                                                                  N
                                                                                 O
                                         vorne              hinten




                                                                             SI
                                                                             R
                                         225/45R19          245/40R19          A02) bis A10)




                                                                            VE
                                                                               BF1) V00)




                                                                       SE
                                                                     LE
Auflagen und Hinweise
                                                                  E
                                                                 N
                                                                EI
                                                             -R


A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                                                           9
                                                         §1




       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                                                       H
                                                    AC




       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                                                   N




       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                                                  G
                                                N
                                               U
                                             AG




A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                                         TR




       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                                         N




       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                      EI




       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                                    R
                                  ZU




       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
                                T
                               H
                             IC




A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                          -N




       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                        IG
                     LT




       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    Ü
                    G




       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                 N
                U




       zulässig.
                T
            EN
           M




A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       KU




       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       O
    D




       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
       DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 04 zur ABE-Nr. 50450 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000813-E0-021
Anlage-Nr. :                25c
Seite :                     3/3
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  GTX-8519


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.




                                                                                           !
                                                                                       FO
                                                                                      IN
A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei




                                                                                  AB
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt




                                                                                  R
       wird.




                                                                              VO
                                                                              R
                                                                           ZU
A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach




                                                                          N
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts




                                                                          O
                                                                      SI
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.




                                                                      R
                                                                     VE
BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:



                                                                 SE
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm

                                                                LE
       Zubehörkit: 5242
                                                            E
                                                           N
       Anzugsmoment: 130 Nm
                                                           EI
                                                       -R
                                                       9




V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                                                   §1




       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                                                   H
                                                AC




       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                                               N




       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                                               G
                                           N




       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                                           U
                                          AG




       eines entsprechenden Nachweises.
                                      TR
                                      N




Die Anlage 25c mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                                   EI
                                  R




Typ GTX-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
                                ZU
                               T
                           H




Geschäftsstelle Essen, 21.11.2019
                           IC
                          -N
                      IG
                     LT
                  Ü
                 G
                 N
              U
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            EN
           M
       KU
       O
    D
						
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