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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     1/4
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   GT808
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           LK 112G
Radgröße:                                                8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,6 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø66.6
geprüfte Radlast: *)                                      760 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2100 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         4724        130 Nm
                Schaftlänge 29 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     2/4
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H15                              e11*2007/46*2977*..
H15                              e5*2007/46*1030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155      Nissan Infiniti Q30, Q30S 215/55R18                              A02) bis A10)
                                          M00)                                   BF1)

                                         225/50R18

                                         245/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
H15                              e11*2007/46*2977*..
H15                              e5*2007/46*1030*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 155     Nissan Infiniti QX30      215/55R18                              A02) bis A10)
                                          M00)                                   BF1)

                                         225/50R18

                                         245/45R18

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/55R18            235/50R18          A02) bis A10)
                                         M00)                                    BF1) V00)
                                         215/55R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                         M00)                                    BF1) V00)
                                         225/50R18            245/45R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)
                                         225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                                                 BF1) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. :                12c
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Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
       ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
       unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Aufgrund
       unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des
       Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 29 mm
       Zubehörkit: 4724
       Anzugsmoment: 130 Nm

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50943 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000891-C0-306
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     4/4
Auftraggeber :              RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                  GT808


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 12c mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ GT808 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH

Geschäftsstelle Essen, 28.02.2020
						
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