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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    1/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    51R0855
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                Ronal
Radausführung:                                            51R0855.38
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
F15, F15-LPG, F15M, J10, T30, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50853 110 Nm
T31, V37, Y51, Y51H, Z50, Z51 M12x1,25
J11                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50879 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           245/35R20                                  A01) bis A10)
                                       K03)                                       L03)

e1*98/14*0166*12E   1110/1165                                                     5/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
Z50                                e1*2001/116*0298*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
172                 Nissan Murano           245/45R20                             A02) bis A10)
                                            A01)K04)

                                               245/50R20
                                               A01)K01)K04)

                                               255/45R20
                                               A01)K01)K04)

                                               265/45R20
                                               A01)K01)K04)

                                               275/45R20
                                               A01)K01)K02)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                                 e11*2001/116*0295*..
J10                                 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110          Nissan Qashqai, Qashqai+2 245/35R20                           A02) bis A10)




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                    e11*2007/46*0963*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96           Nissan Qashqai              225/35R20                         A02) bis A10)
                    (Frontantrieb + Allrad)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            245/35R20                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z51                            e1*2001/116*0478*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 188     Nissan Murano           235/55R20                           A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)

                                          245/50R20
                                          A01)K01)K04)

                                          255/50R20
                                          A01)K01)K02)

                                          265/45R20
                                          A01)K01)K04)

                                          275/45R20
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 147      Nissan Juke, Nissan Juke 225/30R20                          A02) bis A10)
                Bifuel                    A01)K01)K04)M00)                  E19)
                (Frontantrieb)
                                          225/35R20
                                          A01)G1Y)K01)K04)

                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)

                                          235/35R20
                                          A01)G0Z)K01)K04)K74)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          255/30R20
                                          A01)G1Y)K01)K04)K74)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 147     Nissan Juke             225/30R20                           A02) bis A10)
                (Allrad)                A01)K01)K04)M00)

                                          225/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                          235/30R20
                                          A01)K01)K04)

                                          235/35R20
                                          A01)K01)K04)

                                          245/30R20
                                          A01)K01)K04)

                                          255/30R20
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
Y51                                   e13*2007/46*1105*..
Y51H                                  e13*2007/46*1148*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
175 bis 235     Infiniti M, Infinity M Hybrid, 245/40R20                         A02) bis A10)
                Infiniti Q70                   A94)                              EF0)

                                             255/35R20
                                             A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                            e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Infiniti Q50            235/35R20                                A02) bis A10)
                (2WD + 4WD)             N245)T92)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




RA-000491-E0-104-28~NI-5-114_3-66-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     215/60R16, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




RA-000491-E0-104-28~NI-5-114_3-66-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.



RA-000491-E0-104-28~NI-5-114_3-66-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 4 zur ABE-Nr. 47895
Nr. :                      RA-000491-E0-104
Anlage-Nr. :               28
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R0855


T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 28 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.03.2014




RA-000491-E0-104-28~NI-5-114_3-66-ET40_51R0855.docx
						
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