Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R7705
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 46R7705.08
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2125 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan bzw. Infiniti
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
A32, A33, C13, C23, C23W, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50853 110 Nm
F15, F15M, F15-LPG, J10, P12, M12x1,25
S14, T30, T31, T32, V10, V37,
ZE0
J11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
V37 e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 Infiniti Q50 225/55R17 A02) bis A10)
(2WD + 4WD) EF0)
235/50R17
245/50R17
Typ: S14
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 Nissan 200 SX 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
e1*93/81*0012*03E 890/965(1030) 5/114,3/66,1
Typ: V10
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 100 Nissan Almera Tino 215/45R17 A02) bis A10)
225/45R17
G15)
e9*98/14*0035*09 1085/960 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157 Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10)
(Allrad) A93)N215)
215/50R17
A93)
215/55R17
A93)
225/50R17
A01)A93)K03)
235/50R17
A01)K01)K04)
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Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F15 e11*2007/46*0132*..
F15 e3*2007/46*0162*..
F15-LPG e3*2007/46*0225*..
F15M e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17 A02) bis A10)
Bifuel A93)N215) E19)
(Frontantrieb)
205/55R17 M+S
A93)
215/50R17
A93)
215/55R17
A93)
225/50R17
A01)A93)K03)
235/50R17
A01)A93)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0 e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 Nissan Leaf 205/45R17 A02) bis A10)
A01)A93)G01)
205/50R17
215/45R17
A01)A93)G01)
215/50R17
225/45R17
A93a)
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Anlage-Nr. : 19a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ: A32
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 142 Nissan Maxima QX 215/50R17 A02) bis A10)
A01)L03)
225/45R17
e1*93/81*0011*03E 1105/1020(1080) 5/114,3/66,1
Typ: A33
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 147 Nissan Maxima QX 215/50R17 A02) bis A10)
225/45R17
225/50R17
A01)L03)
e1*98/14*0136*04E 1090/1085 5/114,3/66
Typ: P12
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 103 Nissan Primera 215/50R17 A02) bis A10)
(4-Türer, 5-Türer, Kombi)
225/45R17
e11*98/14*0183*06 1110/1060(0) 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C13 e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85 Nissan Pulsar 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
A93a)
225/45R17
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Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J10 e11*2001/116*0295*..
J10 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/60R17 A02) bis A10)
A98a)
225/55R17
A93)
235/55R17
245/50R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
J11 e11*2007/46*0963*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120 Nissan Qashqai 215/55R17 A02) bis A10)
(Frontantrieb + Allrad) A93a)
215/60R17
225/55R17
235/50R17
235/55R17
Typ: C23
ABE / EG-Genehmigung: G201; e9*93/81*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 93 Nissan Serena 225/45R17 A02) bis A10)
(Einzelradaufhängung an
Achse 2)
e9*93/81*0013*00E 965/1300 5/114,3/66,1
Typ: C23W
ABE / EG-Genehmigung: e9*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 93 Nissan Serena 225/45R17 A02) bis A10)
E46)ER1)
e9*95/54*0018*07E 965/1300 5/114,3/66,1
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ: T30
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 121 Nissan X-Trail 225/55R17 A01) bis A10)
L03)
235/55R17
e1*98/14*0166*09E 1110/1165 5/114,3/66
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127 Nissan X-Trail 215/60R17 A02) bis A10)
(bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
e1*2001/116*0432*05)
225/55R17
A93)
235/55R17
245/50R17
255/50R17
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T31 e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127 Nissan X-Trail 225/60R17 A02) bis A10)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.:
e1*2001/116*0432*06) 235/55R17
245/55R17
255/50R17
A01)K04)
RA-000479-G0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
T32 e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120 Nissan X-Trail 225/65R17 A02) bis A10)
A93)
235/60R17
A93)
235/65R17
G0F)
245/60R17
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
RA-000479-G0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung Nissan Vanette Cargo.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1550 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000479-G0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-G0-104
Anlage-Nr. : 19a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
überprüfen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
DDie Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 28.10.2015
RA-000479-G0-104-19a~NI-5-114_3-66-ET40_46R7705.docx