Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CW3-8519 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 114,3 N Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 66,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 960 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C13, F15, F15-LPG, F15M, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm J10, P12, T30, T31, T32, M12x1,25 Z50, Z51, Y51, Y51H, V37, ZE0 V37 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,25 J11 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 5248 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 30 mm RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 2 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y51 e13*2007/46*1105*.. Y51H e13*2007/46*1148*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 235 Nissan Infiniti M, Infinity M 245/45R19 A02) bis A10) Hybrid, Infiniti Q70 A94) EF0) 255/40R19 A94) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 225 Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/45R19 A02) bis A10) Q50 Hybrid N235) (2WD + 4WD) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): V37 e13*2007/46*1378*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 298 Nissan Infiniti Q60 245/40R19 A02) bis A10) (2WD + 4WD) A94) 255/35R19 A94) 255/40R19 A94) RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 3 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 157 Nissan Juke 225/35R19 A02) bis A10) (Allrad) A01)K01)K04) 225/40R19 A01)K01)K04) 235/35R19 A01)K01)K04) 235/40R19 A01)G01)K01)K04) 245/35R19 A01)K01)K04) 255/35R19 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04) V00) RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 4 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F15 e11*2007/46*0132*.. F15 e3*2007/46*0162*.. F15-LPG e3*2007/46*0225*.. F15M e3*2007/46*0257*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 69 bis 160 Nissan Juke, Nissan Juke 225/35R19 A02) bis A10) Bifuel A01)K01)K04) E19) (Frontantrieb) 225/40R19 A01)K01)K04)K74) 235/35R19 A01)K01)K04)K74) 235/40R19 A01)G01)K01)K04)K74) 245/35R19 A01)K01)K04)K74) 255/35R19 A01)K01)K04)K74) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K01) K04)K74) E19)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): ZE0 e11*2007/46*0230*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 Nissan Leaf 215/35R19 A02) bis A10) A01)A93a)K01)K04) 225/35R19 A01)K01)K04) 235/30R19 A01)A93a)G01)K01)K04) RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 5 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z51 e1*2001/116*0478*.. Z51 e3*2007/46*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 188 Nissan Murano 235/55R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 245/55R19 A01)K01)K02) 255/55R19 A01)K01)K02) 265/50R19 A01)K01)K02) 275/50R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z50 e1*2001/116*0298*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 172 Nissan Murano 235/55R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 245/50R19 A01)K01)K02) 245/55R19 A01)K01)K02) 255/50R19 A01)K01)K02) 265/50R19 A01)K01)K02) 275/45R19 A01)K01)K02) Typ: P12 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Nissan Primera 225/35R19 A01) bis A10) (4-türer, 5-türer, Kombi) K03)K04)K40) 235/35R19 e11*98/14*0183*06 1110/1060 5/114,3/66 RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): C13 e9*2007/46*3086*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 85 Nissan Pulsar 215/35R19 A02) bis A10) A01)K01)K04) 225/35R19 A01)K01)K04) 235/30R19 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J10 e11*2001/116*0295*.. J10 e3*2007/46*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 76 bis 110 Nissan Qashqai, Qashqai+2 225/45R19 A02) bis A10) 235/40R19 235/45R19 245/40R19 A01)K01)K02) 255/40R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): J11 e11*2007/46*0963*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Nissan Qashqai 225/40R19 A02) bis A10) (Frontantrieb + Allrad) 225/45R19 235/40R19 A01)K04) 245/40R19 A01)K01)K04) RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Typ: T30 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 84 bis 121 Nissan X-Trail 235/45R19 A01) bis A10) K12) K03) 245/40R19 L03) e1*98/14*0166*09E 1110/1165 5/114,3/66 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 bis 127 Nissan X-Trail 225/45R19 A02) bis A10) (bis EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0432*05) 235/45R19 245/40R19 A01)K03)K04) 255/40R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T31 e1*2001/116*0432*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Nissan X-Trail 225/45R19 A02) bis A10) (ab EG-Genehmigungs-Nr.: e1*2001/116*0432*06) 235/45R19 245/45R19 A01)K03)K04) 255/40R19 A01)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T32 e13*2007/46*1456*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 130 Nissan X-Trail 245/45R19 A02) bis A10) (Serie 225/65R17 ww. A01)A93)K01)K02) 225/55R19) RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488 Nr. : RA-000645-D0-021 Anlage-Nr. : 3a Seite : 10 / 10 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH Teiletyp : CW3-8519 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm vor der Radmitte aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffspritzschutzes im Bereich der Befestigungslasche des Stoßfängers ist auszuschneiden. K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend zu kürzen. L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu überprüfen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH. Geschäftsstelle Essen, 12.07.2017 RA-000645-D0-021-03a~NI-5-114_3-66-ET35.docx