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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48106 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000593-I0-104
Anlage-Nr. :                24a
Seite :                     1/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                                53R7805
Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                            Ronal
Montageposition:                                             Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                       53R7805.28
Radgröße:                                                              8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                      48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                 114,3 mm
Lochzahl:                                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                                  82 mm
Zentrierart:                                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                       8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                                    900 kg
 Reifenabrollumfang:                                       2288 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:         NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                         Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                 moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                       ZP50853     120 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                       ZP50853     110 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                              e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                               A02) bis A10)
                Q50 Hybrid                                                            B28) BF1)
                (2WD + 4WD)                   235/50R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48106 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000593-I0-104
Anlage-Nr. :                24a
Seite :                     2/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7805


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke           205/55R17                         A02) bis A10)
                (Allrad)              M00) N215)                        BF2)

                                       215/50R17
                                       M00)

                                       215/55R17
                                       M00)

                                       225/50R17

                                       235/45R17

                                       235/50R17
                                       A01) K01) K04)

                                       245/45R17

                                       255/45R17
                                       A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48106 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000593-I0-104
Anlage-Nr. :                24a
Seite :                     3/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
F15                            e3*2007/46*0162*..
F15                            e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                        e3*2007/46*0225*..
F15M                           e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan     205/55R17                               A02) bis A10)
                Juke Bifuel             M00) N215)                              BF2) E19)
                (Frontantrieb)
                                        205/55R17 M+S
                                        M00)

                                        215/50R17
                                        M00)

                                        215/55R17
                                        M00)

                                        225/50R17

                                        235/45R17

                                        235/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/45R17

                                        255/45R17
                                        A01) K01) K04)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                        vorne               hinten
                                        225/50R17           245/45R17           A02) bis A10)
                                                                                BF2) E19) V00)
                                        225/50R17           255/45R17           A01) bis A10)
                                                            K04)                BF2) E19) V00)
                                        235/50R17           255/45R17           A01) bis A10)
                                        K01)                K04)                BF2) E19) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48106 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000593-I0-104
Anlage-Nr. :                24a
Seite :                     4/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7805


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 8 zur ABE-Nr. 48106 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000593-I0-104
Anlage-Nr. :                24a
Seite :                     5/5
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  53R7805


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist
       möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um
       eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines
       entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 24a mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.06.2020
						
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