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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CC
Typ                               CC-8518
Radgröße                          8.5JX18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK114,3      CC-8518 LK114,3 / Ø72,5 - Ø66,1       5/114,3/66,1        30          900    2270

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49900
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             CC-8518 (s.o.)
Radgröße                          8.5JX18 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              60° Kegel      100                   -
S03       Mutter M12x1,25              60° Kegel      110                   -
S04       Schraube M12x1,5             60° Kegel      110                   28,5
S05       Schraube M14x1,5             60° Kegel      130                   33
S06       Schraube M12x1,5             60° Kegel      115                   28,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Infiniti
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                    Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Infiniti M            175, 235       245/50R18   K1c                                 A01 A12 A14
Y51                   175, 235       255/45R18   K1c                                 A19 A58 L06
e13*2007/46*1105*..   175, 235       275/45R18   K1c K2b K5d                         Lim V18 Y62
                                                                                     S03
Nissan 350Z           206-230        225/45R18   R02                                 A12 A14 A19
Z33                   206-230        245/45R18   R03                                 B02 B03 Cbo
e1*2001/116*0235*..                                                                  Cpe VZ8 Vn2
                                                                                     S02
Nissan Almera Tino    78             225/40R18   G46 K1c K2b K44                     A01 A12 A14
V10                   78-100         215/40R18   K1c K2b T85 T89                     A19 K42 V18
e9*98/14*0035*..      78-100         225/35R18   K1c K2b K44 T83 T87                 S02
                      78-100         235/35R18   K1c K2b K44 T86 T90
                      78-100         245/35R18   K2b K44 R03
                      82-100         225/40R18   K1c K2b K44
Nissan Maxima         103-142        225/40R18   K1a K2b K41 K42 K45 R70             A01 A12 A14
A32                   103-142        235/40R18   K1c K2b K41 K42 K45                 A19 V18 S02
e1*93/81*0011*..      103-142        245/35R18   K2c K42 R03
                      103-142        255/35R18   K2c K42 R03
Nissan Maxima QX      103-147        225/40R18                                       A01 A12 A14
A33                   103-147        235/40R18   K41 K45                             A19 K1c K42
e1*98/14*0136*..      103-147        245/40R18   K2b K41 K45 L02                     K56 V18 S02
                      103-147        255/35R18   K2c R03
Nissan Murano         172            225/65R18   K1a K1b K2b R70                     A01 A12 A14
Z50                   172            235/60R18   K1c K2b                             A19 S03
e1*2001/116*0298*..
Nissan Primera        80-103         215/45R18   K2b K44 K56 R70                     A01 A12 A14
P12                   80-103         225/40R18   K1c K2c K44 K56                     A19 Car Lim
e11*98/14*0183*..     80-103         235/40R18   K1c K2c K44 K56                     V18 S02
                      80-103         245/35R18   K1c K2c K44 K56
                      80-103         245/40R18   K1c K2c K44 K56
                      80-103         255/35R18   K1c K2c K41 K44 K45 K56
Nissan Qashqai        81-120         235/45R18   K1c K2b                             A01 A12 A14
J11                   81-120         245/45R18   K1c K2b                             A19 A57 S06
e11*2007/46*0963*..
Nissan X-Trail        84-121         235/45R18   K1c K2c                             A01 A12 A14
T30                   84-121         235/50R18   K1c K2c K42 K45                     A19 S03
e1*98/14*0166*..      84-121         245/45R18   K1c K2c K42
                      84-121         255/45R18   K1c K2c K42 LK6
Nissan X-Trail        96, 120        235/55R18   K1c K2c K4i K6a K6v                 A01 A12 A14
T32                   96, 120        235/60R18   K1c K2c K4i K6a K6v                 A19 A57 S03
e13*2007/46*1456*..
Renault Espace (V)    96-147         235/60R18   K1a K8f                             A01 A12 A14
RFC                                                                                  A19 A58 L06
e2*2007/46*0470*..                                                                   S05
Renault Kadjar 2WD    81, 96         235/45R18   K1a K1b K2b                         A01 A12 A14
RFE                   81, 96         235/50R18   K1c K2b                             A19 A58 F23
e2*2007/46*0475*..    81, 96         245/45R18   K1a K1b K2b                         S04
                      81, 96         255/45R18   K1c K2b K6w




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       weise                                Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Kadjar 4WD     96             235/45R18    K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
RFE                    96             235/50R18    K1c K2b                               A19 A56 F24
e2*2007/46*0475*..     96             245/45R18    K1a K1b K2b                           S04
                       96             255/45R18    K1c K2b
Renault Koleos         110-127        235/50R18    K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
Y                      110-127        245/50R18    K1a K1b K2b                           A19 S03
e11*2001/116*0261*.    110-127        255/45R18    K1a K1b K2b

Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8
A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombili-
mousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F23     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbrin-
gen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleran-
zen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahr-
zeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K41      An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42      An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigän-
gigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56    Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausrei-
chende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

L02   Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Rei-
fenkombination herzustellen.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Rad-
hausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Frei-
gängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V18   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   205/40R18      225/35R18
Nr.   2   205/45R18      225/40R18
Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr.   5   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr.   6   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18

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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8
          Vorderachse   Hinterachse (Forts.)

Nr. 7     225/50R18     245/45R18, 255/45R18
Nr. 8     235/40R18     255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 9     235/45R18     255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 10    235/50R18     255/45R18, 285/40R18
Nr. 11    235/60R18     255/55R18, 285/50R18
Nr. 12    245/35R18     255/35R18
Nr. 13    245/40R18     255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 14    245/45R18     265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 15    245/50R18     275/45R18
Nr. 16    255/40R18     285/35R18, 295/35R18
Nr. 17    255/45R18     275/40R18, 285/40R18
Nr. 18    255/50R18     285/45R18
Nr. 19    255/55R18     285/50R18
Nr. 20    265/35R18     295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VZ8    Es sind nur folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen"
aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   225/45R18     245/45R18, 265/40R18, 275/40R18
Nr.   2   235/40R18     255/40R18
Nr.   3   245/40R18     265/40R18, 275/40R18
Nr.   4   255/40R18     275/40R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2016 in Lambsheim statt.




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Anlage 15 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                    Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                     Seite 8 von 8
Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Februar 2016




Coen

BW/CC                                                                               00243196.DOC




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