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							Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 8 ISUZU                                                     Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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Fahrzeughersteller                       : ISUZU
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 16 H2                  Einpreßtiefe (mm)       :0
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 139,7/6                      Zentrierart             : Bolzenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
            Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
            Rad                              Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
OHMQDBP0011 PCD139,7 ET0                     ohne                         110                     975    2456     10/07
0
OHMQDSA0011 PCD139,7 ET0                     ohne                         110                     975     2456 10/07
0


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : ISUZU
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : AEZ Artikel Nr. ZJX1
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 118 Nm für Typ : OPEL MONTEREY; UBS
                                           120 Nm für Typ : OPEL CAMPO-S; OPEL FRONTERA; TFS
Verkaufsbezeichnung:    ISUZU CAMPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
TFS          EBE               56 - 80         235/70R16 105      11A; 24C; 24D               Lkw offener Kasten
                                               245/70R16 107      11A; 24C; 24D               (Serie);
                                               245/75R16 111      XA8; XDB; 11A; 24C;         Allradantrieb;
                                                                  24D
                                               255/65R16 109      11A; 24C; 24D               10B; 10S; 11B; 11G;
                                               255/70R16 111      XA8; XDB; 11A; 24C;         11H; 12A; 51A; 573;
                                                                  24D
                                               265/70R16 112      XA8; XDB; 11A; 24C;         581; 71K; 721; 73C;
                                                                  24D
                                               275/60R16 109      XDB; 11A; 24C; 24D          74A
                                               275/70R16 114      XA8; XDB; 11A; 24C;
                                                                  24D

Verkaufsbezeichnung:     Isuzu Trooper / Opel Monterey
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen      Auflagen
UBS          e4*95/54*0010*..,   84 - 158 235/70R16 105           11A; 24C; 24D           10B; 10S; 11B; 11G;
             e4*98/14*0010*..             245/70R16 107           11A; 24C; 24D           11H; 12A; 51A; 573;
                                          245/75R16 111           11A; 24C; 24D; 54A      581; 71K; 721; 73C;
                                          255/65R16 109           11A; 24C; 24D           74A
                                          255/70R16 111           11A; 24C; 24D; 54A
                                          265/70R16 112           11A; 24C; 24D; 54A
                                          275/60R16 109           11A; 24C; 24D
                                          275/70R16 114           XBR; 11A; 24C; 24D; 54A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 8 ISUZU                                                     Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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Verkaufsbezeichnung:    OPEL CAMPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
OPEL         F772             56 - 80          235/70R16 105      11A; 24C; 24D               Lkw offener Kasten
CAMPO-S                                        245/70R16 107      11A; 24C; 24D               (Serie);
                                               245/75R16 111      XA8; XDB; 11A; 24C;         Allradantrieb;
                                                                  24D
                                               255/65R16 109      11A; 24C; 24D               10B; 10S; 11B; 11G;
                                               255/70R16 111      XA8; XDB; 11A; 24C;         11H; 12A; 51A; 573;
                                                                  24D
                                               265/70R16 112      XA8; XDB; 11A; 24C;         581; 71K; 721; 73C;
                                                                  24D
                                               275/60R16 109      XDB; 11A; 24C; 24D          74A
                                               275/70R16 114      XA8; XDB; 11A; 24C;
                                                                  24D

Verkaufsbezeichnung:    OPEL FRONTERA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
OPEL         F933             74 - 92 235/70R16 104               XAF                         nur bis Nachtrag 07;
FRONTERA                              245/70R16 107                                           10B; 10S; 11B; 11G;
                                      245/75R16 111               XAE                         11H; 12A; 51A; 573;
                                      255/65R16 109               XAF; XD7                    581; 71K; 721; 73C;
                                      255/70R16 111               XAE; XD7                    74A
                                      265/70R16 112               XAE; XD7
                                      275/60R16 109               XD7
                                      275/70R16 111               XAE; XAF; XD7

Verkaufsbezeichnung:    Opel Monterey
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
OPEL         F988              84 - 130 235/70R16 105             11A; 24C; 24D           10B; 10S; 11B; 11G;
MONTEREY                                245/70R16 107             11A; 24C; 24D           11H; 12A; 51A; 573;
                                        245/75R16 111             11A; 24C; 24D; 54A      581; 71K; 721; 73C;
                                        255/65R16 109             11A; 24C; 24D           74A
                                        255/70R16 111             11A; 24C; 24D; 54A
                                        265/70R16 112             11A; 24C; 24D; 54A
                                        275/60R16 109             11A; 24C; 24D
                                        275/70R16 114             XBR; 11A; 24C; 24D; 54A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 8 ISUZU                                                     Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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                                                                                                        Seite: 3 von 4
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
581) An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockier-Verhinderer (ABV) oder
     Antriebsschlupf-Regelung (ASR) dürfen Reifen mit unterschiedlichen Abrollumfängen nur verwendet
     werden, wenn der Unterschied der tatsächlichen Abrollumfänge kleiner/gleich 1% ist.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0294-07-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47111
ANLAGE: 8 ISUZU                                                     Radtyp: OHMQ
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 23.03.2011
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
XA8) Bei Fahrzeugen mit der serienmäßigen Bereifung 205R16 ist eine Überprüfung und ggf. Neueinstellung
     des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann
     wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch
     für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Wird eine Neueinstellung vorgenommen, können die
     Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, daß die
     Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch Vorschriftsmäßig ist. Bei Neueinstellung ist der
     vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder
     Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten
     nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XAE) Wegen des größeren Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung 225/75R15 ist eine
     Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
     vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig
     nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Bei
     Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
XAF) Wegen des kleineren Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung 255/75R15 ist eine
     Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine Neueinstellung
     vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet werden, wenn gleichzeitig
     nachgewiesen wird, daß die Tachometereinstellung auch für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist. Bei
     Neueinstellung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
     oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
XBR) Bei den Fahrzeugausführungen Monterey RS und Monterez LTD ist diese Rad-Reifenkombination nicht
     zulässig
XD7) Bei Fahrzeugen mit langem Radstand und der serienmäßigen Bereifung 225/75R15 auf 6Jx15 Stahlrad
     sind die serienmäßigen Kunstoffabdeckungsverbreiterungen (Ausstellwert ca. 24mm) durch ausreichend
     breite Nachrüstteile zu ersetzen bzw. zu ergänzen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand
     des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
     Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt
     7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und
     FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog
     zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
XDB) Zur Herstellung ausreichender Freigängigkeit müssen je nach der verwendeten Rad -
                  Reifenkombination die Radläufe in folgender Weise nachgearbeitet werden:

                   a)                                   Entfernen des Schmutzfängers
      b)           Die vordere untere Ecke der Frontschürze abschneiden
      c)           Die hinter dem Rad liegende untere Ecke des Kotflügels kürzen




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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