Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49181*05
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 18 H2
Typ: EGG
Inhaber der ABE Alcar Leichtmetallräder GmbH
und Hersteller: DE-53721 Siegburg
Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49181*05
Die ABE-Nr. 49181 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8 J x 18 H2 , Typ EGG, in
den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0208-12-WIRD/N5 vom 18.09.2015
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 77 des
Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den
dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 18.09.2015 festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 26.10.2015
Im Auftrag
Frederik Maß
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 366-0208-12-WIRD/N5, zur Genehmigung vorgelegt am: 12.10.2015
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49181*05
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 15-TARR-0963
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR
ABE 49 181
366-0208-12-WIRD/N5
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH 396843/0000
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ: EGG
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an
den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise
Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mittenl Ein- zul. zul. gültig
kreis och preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
EGGHGA45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 730 2120 01/13
EGGHSA45601 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø60.1 108/5 60,1 45 730 2120 01/13
EGGHGA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 730 2120 01/13
EGGHSA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 45 730 2120 01/13
EGGHSA50634 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø63.4 108/5 63,4 50 730 2120 01/13
EGGHGA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 730 2120 01/13
EGGHSA45651 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 45 730 2120 01/13
EGGHSA50651 PCD108 ET50 Ø70.1 Ø65.1 108/5 65,1 50 730 2120 01/13
EGG8GA35651 PCD112 ET35 ohne 112/5 65,1 35 730 2120 01/13
EGG8SA35651 PCD112 ET35 ohne 112/5 65,1 35 730 2120 01/13
EGG8GA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 730 2120 01/13
EGG8SA35571 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 35 730 2120 01/13
EGG8SA45571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 730 2120 01/13
EGG8SA50571 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 50 730 2120 01/13
EGG8GA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 730 2120 01/13
EGG8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 690 2254 01/13
EGG8SA35666 PCD112 ET35 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 35 730 2120 01/13
EGG8SA45666 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 730 2120 01/13
EGG8SA50666 PCD112 ET50 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 50 730 2120 01/13
EGG0SA40561 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 40 730 2120 01/13
EGG0SA45561 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø56.1 114,3/5 56,1 45 730 2120 01/13
EGG0SA40601 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 730 2120 01/13
EGG0SA45601 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 45 730 2120 01/13
EGG0SA40641 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 730 2120 01/13
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: EGG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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EGG0SA45641 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 45 730 2120 01/13
EGG0SA40661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 670 2327 01/13
EGG0SA40661 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 730 2120 01/13
EGG0SA45661 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 670 2327 01/13
EGG0SA45661 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 45 730 2120 01/13
EGG0SA40666 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 40 730 2120 01/13
EGG0SA45666 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø66.6 114,3/5 66,6 45 730 2120 01/13
EGG0SA40671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 710 2181 01/13
EGG0SA40671 PCD114,3 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 730 2120 01/13
EGG0SA45671 PCD114,3 ET45 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 45 730 2120 01/13
EGGUSA40702 PCD115 ET40 ohne 115/5 70,2 40 730 2120 01/13
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Antragsteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Hersteller : Alcar Leichtmetallräder GmbH
:
: 53721 Siegburg
Handelsmarke : ENZO G
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades : ca. 10,9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung EGGHSA45634:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : EGG
Radausführung : -- : PCD115 ET40
Radgröße : -- : 8 J X 18 H2
Typzeichen : KBA 49181 : --
Einpreßtiefe : -- : ET40
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
: z.B. 01.13
Herkunftsmerkmal : -- : made in Germany
Gießereikennzeichnung : -- : HS
Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL
Weitere Kennzeichnung : -- : ENZO
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: EGG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen und Geländefahrzeuge vorgesehen.
II. Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten
Unterlagen überein.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst
Technischer Bericht RP-004461-A0-144 06.02.2013 TÜV NORD
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung wurde gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh.
BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998" geprüft.
IV. Zusammenfassung:
Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
Bedenken.
Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: EGG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
werden, wenn
- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu
ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.
- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder
fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.
V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
1 RENAULT EGGHGA45601; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45601
2 FORD EGGHGA45634; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45634
6 FORD EGGHSA50634 50 18.09.2015 liegt bei
5 JAGUAR EGGHGA45634; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45634
9 JAGUAR EGGHSA50634 50 18.09.2015 liegt bei
4 JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), EGGHGA45634; 45 18.09.2015 liegt bei
LAND ROVER (GB) EGGHSA45634
8 LAND ROVER (GB) EGGHSA50634 50 18.09.2015 liegt bei
3 VOLVO EGGHGA45634; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45634
7 VOLVO EGGHSA50634 50 18.09.2015 liegt bei
71 CITROEN EGGHGA45651; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45651
72 CITROEN EGGHSA50651 50 18.09.2015 liegt bei
11 PEUGEOT EGGHGA45651; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45651
12 PEUGEOT EGGHSA50651 50 18.09.2015 liegt bei
10 VOLVO EGGHGA45651; 45 18.09.2015 liegt bei
EGGHSA45651
75 CHRYSLER (USA) EGG8GA35651; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35651
14 FIAT EGG8GA35651; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35651
13 OPEL, OPEL / VAUXHALL EGG8GA35651; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35651
15 SAAB EGG8GA35651; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35651
21 AUDI EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
23 AUDI EGG8SA45571 45 18.09.2015 liegt bei
32 AUDI EGG8SA50571 50 18.09.2015 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: EGG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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17 QUATTRO GmbH EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
25 QUATTRO GmbH EGG8SA45571 45 18.09.2015 liegt bei
28 QUATTRO GmbH EGG8SA50571 50 18.09.2015 liegt bei
16 FORD EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
22 FORD EGG8SA45571 45 18.09.2015 liegt bei
29 FORD EGG8SA50571 50 18.09.2015 liegt bei
73 QUATTRO GmbH EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
20 SEAT EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
24 SEAT EGG8SA45571 45 18.09.2015 liegt bei
31 SEAT EGG8SA50571 50 18.09.2015 liegt bei
18 SKODA EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
27 SKODA EGG8SA45571 45 18.09.2015 liegt bei
33 SKODA EGG8SA50571 50 18.09.2015 liegt bei
19 VOLKSWAGEN EGG8GA35571; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35571
26 VOLKSWAGEN EGG8SA45571 45 18.09.2015 liegt bei
30 VOLKSWAGEN EGG8SA50571 50 18.09.2015 liegt bei
35 AUDI EGG8GA35666; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35666;
EGG8SA35666
37 AUDI EGG8SA45666 45 18.09.2015 liegt bei
76 BMW AG EGG8GA35666; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35666;
EGG8SA35666
74 BMW AG EGG8SA45666 45 18.09.2015 liegt bei
77 BMW AG EGG8SA50666 50 18.09.2015 liegt bei
34 CHRYSLER (USA) EGG8GA35666; 35 18.09.2015 liegt bei
EGG8SA35666;
EGG8SA35666
36 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), EGG8GA35666; 35 18.09.2015 liegt bei
MERCEDES-AMG, EGG8SA35666;
MERCEDES-BENZ EGG8SA35666
38 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), EGG8SA45666 45 18.09.2015 liegt bei
MERCEDES-AMG,
MERCEDES-BENZ
39 DAIMLER (D) EGG8SA50666 50 18.09.2015 liegt bei
40 FUJI HEAVY IND.(J) EGG0SA40561 40 18.09.2015 liegt bei
41 FUJI HEAVY IND.(J) EGG0SA45561 45 18.09.2015 liegt bei
43 SUZUKI EGG0SA40601 40 18.09.2015 liegt bei
44 SUZUKI EGG0SA45601 45 18.09.2015 liegt bei
42 TOYOTA EGG0SA40601 40 18.09.2015 liegt bei
45 TOYOTA EGG0SA45601 45 18.09.2015 liegt bei
46 HONDA EGG0SA40641 40 18.09.2015 liegt bei
47 HONDA EGG0SA45641 45 18.09.2015 liegt bei
48 AUTOMOBILES DACIA S.A. EGG0SA40661; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40661
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: EGG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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52 AUTOMOBILES DACIA S.A. EGG0SA45661; 45 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA45661
49 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), EGG0SA40661; 40 18.09.2015 liegt bei
Nissan International S. A. EGG0SA40661
54 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), EGG0SA45661; 45 18.09.2015 liegt bei
Nissan International S. A. EGG0SA45661
50 RENAULT EGG0SA40661; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40661
53 RENAULT EGG0SA45661; 45 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA45661
58 CHRYSLER (USA) EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
62 CITROEN EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
51 DAIHATSU EGG0SA40666 40 18.09.2015 liegt bei
55 DAIHATSU EGG0SA45666 45 18.09.2015 liegt bei
63 FORD EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
57 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
66 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) EGG0SA45671 45 18.09.2015 liegt bei
59 KIA EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
68 KIA EGG0SA45671 45 18.09.2015 liegt bei
60 KIA MOTORS (SK) EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
65 KIA MOTORS (SK) EGG0SA45671 45 18.09.2015 liegt bei
64 MAZDA, Mazda Motor Corporation EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
67 MAZDA, Mazda Motor Corporation EGG0SA45671 45 18.09.2015 liegt bei
61 MITSUBISHI EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
56 PEUGEOT EGG0SA40671; 40 18.09.2015 liegt bei
EGG0SA40671
70 GM DAEWOO (ROK), GM KOREA (ROK) EGGUSA40702 40 18.09.2015 liegt bei
69 OPEL, OPEL / VAUXHALL EGGUSA40702 40 18.09.2015 liegt bei
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2 Radtyp: EGG
Antragsteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3. Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 18.09.2015
KUB
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
ANLAGE: 4 LAND ROVER Radtyp: EGG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Fahrzeughersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
EGGHGA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 730 2120 01/13
EGGHSA45634 PCD108 ET45 Ø70.1 Ø63.4 63,4 Kunststoff 730 2120 01/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : LC; (SERIE Kegelbund lose)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LF; LV
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJFG
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 133 Nm für Typ : LC
160 Nm für Typ : LF erhöhtes Anzugsmoment; LV erhöhtes
Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung: DISCOVERY SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LC e11*2007/46*1659*.. 110 - 177 225/60R18 100 12O 10B; 11B; 11G; 11H;
225/65R18 103 12O 51A; 7QF; 71C; 71K;
235/60R18 12T; 51G 721; 725; 73C; 74A;
74P; 76O
Verkaufsbezeichnung: FREELANDER 2
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LF e11*2001/116*0300*.. 110 - 177 225/65R18 103 51J erhöhtes
Anzugsmoment
235/55R18 100 11A; 24J 160 Nm; Allradantrieb;
235/60R18 103 11A; 24J Frontantrieb;
255/55R18 105 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7DL; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
4AZ
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
ANLAGE: 4 LAND ROVER Radtyp: EGG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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Verkaufsbezeichnung: RANGE ROVER EVOQUE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LV e11*2007/46*0223*.. 110 - 177 225/60R18 100 erhöhtes
Anzugsmoment
225/65R18 103 160 Nm; Kombi; Coupe;
235/55R18 100 2-türig; 4-türig;
235/60R18 51G Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74H; 74P; 740; 76O;
4BU
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
ANLAGE: 4 LAND ROVER Radtyp: EGG
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
4AZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: LR021935 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4BU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: LR031712 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0208-12-WIRD/N5
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49181
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 18.09.2015
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: LR058023 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7QF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: LR066378 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.