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							Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                     Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 17.08.2021
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                Fahrzeughersteller              JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND
                                                ROVER LIMITED (GB)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                        Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                        Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
TRE7HSA30D634           PCD108 ET30            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        725      2180    10/10
TRE7HSA30M634           PCD108 ET30            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        725      2180    01/10
TRE7HSA30O634           PCD108 ET30            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        725      2180    02/12
TRE7HSA30634            PCD108 ET30            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        725      2180    03/09
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR, Jaguar Land Rover Limited, JAGUAR LAND ROVER
                                             LIMITED (GB)
Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : JA; JB
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : LC; DF; LZ
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJFG


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm für Typ : LC; LZ
                                             144 Nm für Typ : DF erhöhtes Anzugsmoment
                                             160 Nm für Typ : JA erhöhtes Anzugsmoment; JB erhöhtes
                                             Anzugsmoment
 Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY SPORT
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
 LC           e11*2007/46*1659*.., 110 - 177 225/65R17       102    11A; 24J                  10B; 11B; 11G; 11H;
              e5*2007/46*1058*..             225/70R17       108    11A; 24J                  12A; 51A; 7J6; 7QZ;
                                             235/60R17       102    11A; 24J                  71C; 71K; 721; 725;
                                             235/65R17       104    11A; 24J                  73C; 74A; 74P; 75I;
                                             245/65R17       107    11A; 241; 246; 248        76S
                                             255/55R17       104    11A; 24C; 248
                                             255/60R17       106    11A; 24C; 248


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Jaguar E-PACE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen        Auflagen
DF           e11*2007/46*4161*.. 110 - 221 225/65R17 101                                 erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             225/70R17   108                             144 Nm;
                                             235/60R17   102   11A;   24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/65R17   104   11A;   24J                12A; 51A; 7RA; 71C;
                                             235/70R17   107   11A;   24J                71K; 721; 725; 73C;
                                             245/65R17   107   11A;   24J; 248; 26P      74A; 74H; 74P; 740;
                                             255/55R17   104   11A;   24M; 241; 246;     76S
                                                               26N;   26P; 27I
                                             255/60R17 106     11A;   24M; 241; 246;
                                                               26N;   26P
                                             255/65R17 110     11A;   24M; 241; 246;
                                                               26N;   26P
                                             265/60R17 108     11A;   24C; 24M; 26B;
                                                               26N;   27I
DF            e5*2007/46*1050*..   110 - 183 225/65R17 101                               erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
                                             225/70R17   108                             144 Nm;
                                             235/60R17   102   11A;   24J                10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/65R17   104   11A;   24J                12A; 51A; 7RA; 71C;
                                             235/70R17   107   11A;   24J                71K; 721; 725; 73C;
                                             245/65R17   107   11A;   24J; 248; 26P      74A; 74H; 74P; 740;
                                             255/55R17   104   11A;   24M; 241; 246;     76S
                                                               26N;   26P; 27I
                                             255/60R17 106     11A;   24M; 241; 246;
                                                               26N;   26P
                                             255/65R17 110     11A;   24M; 241; 246;
                                                               26N;   26P
                                             265/60R17 108     11A;   24C; 24M; 26B;
                                                               26N;   27I

Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
JA           e11*2007/46*2150*.., 120 - 221 205/55R17 95       11A; 241; 246; 26B;       erhöhtes
              e5*2007/46*1049*..                               26J; 27I                  Anzugsmoment
                                                                                         160 Nm; Allradantrieb;
                                             215/50R17 95      11A; 241; 246; 248;       Heckantrieb; inkl.
                                                               26B; 26J; 27I             Hybrid;
                                             215/55R17 94      11A; 241; 246; 248;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26B; 26J; 27I             12A; 51A; 7J7; 7RA;
                                             225/50R17 94      11A; 24M; 241; 246;       71C; 71K; 721; 725;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H        73C; 74A; 74H; 74P;
                                             235/45R17 94      11A; 241; 246; 248;       740; 76S
                                                               26B; 26J; 27I
                                             235/50R17 96      11A; 24C; 24M; 26B;
                                                               26J; 27B; 27H
                                             245/45R17 95      11A; 24M; 241; 246;
                                                               26B; 26J; 27B; 27H




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
JB           e11*2007/46*2981*.., 120 - 184 225/55R17 97       11A; 245; 26P             erhöhtes
                                                                                         Anzugsmoment
              e5*2007/46*1048*..             235/50R17 96      11A;   245; 248; 26B;     160 Nm; Kombi;
                                                               26N                       Limousine;
                                             235/55R17 99      11A;   245; 248; 26B;     Allradantrieb;
                                                               26N                       Heckantrieb;
                                             245/50R17 99      11A;   241; 248; 26B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               26N;   27I                12A; 51A; 7J8; 7RA;
                                             255/50R17 101     11A;   241; 244; 246;     71C; 71K; 721; 725;
                                                               26B;   26J; 27H; 27I      73C; 74A; 74H; 74P;
                                                                                         740; 76S

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Evoque
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
LZ           e5*2007/46*0076*.. 110 - 147 225/65R17      101                             Range Rover Evoque;
                                          225/70R17      108                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                          235/60R17      102                             12A; 51A; 7QZ; 71C;
                                          235/65R17      104                             71K; 721; 725; 73C;
                                          235/70R17      107                             74A; 74H; 74P; 75I;
                                          245/65R17      107   11A; 245; 248             76S; 84G
                                          255/55R17      104   11A; 24J; 248
                                          255/60R17      106   11A; 24J; 248
                                          255/65R17      110   11A; 24J; 248
                                          265/60R17      108   11A; 24J; 248; 26P
                                          275/50R17      106   11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26P; 27H; 27I
                                             275/55R17 109     11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26P; 27H; 27I
                                             275/60R17 110     11A; 241; 244; 246;
                                                               247; 26P; 27H; 27I


Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 4 von 12
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                  Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J)   Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
       Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
       Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehm en.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigke it
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                  Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 17.08.2021
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71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beacht en.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleic hmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind.Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
7J6)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: LR066378 ( nur e11*2007/46*1659*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7J7)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: C2D43636 ( nur e11*2007/46*2150*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann
       ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7J8)   Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
       Nr.: 50533279 ( nur e11*2007/46*2981*..) (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein
       geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 7 von 12
7QZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren A rt.
     Nr.: LR070840 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7RA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: C2D47173 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
84G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm
     an der Vorderachse nicht zulässig.




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 8 von 12


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     DF
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*4161*..
       Handelsbez.:     Jaguar E-PACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA
             26B                     x = 300              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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                                                                                                   Seite: 9 von 12

Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     DF
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*1050*..
       Handelsbez.:     Jaguar E-PACE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 200              y = 250                  HA
             27B                     x = 250              y = 300                  HA
             26P                     x = 250              y = 250                  VA
             26B                     x = 300              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA
             26J                  x = 300        y = 300            20                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     LZ
       Genehm.Nr.:      e5*2007/46*0076*..
       Handelsbez.:     Range Rover Evoque

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             26B                     x = 215              y = 250                  VA
             26P                     x = 265              y = 300                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             26J                  x = 265        y = 300            15                VA
             26N                  x = 265        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     JB
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2981*..
       Handelsbez.:     Jaguar XF

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen              Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]             bis [mm]
             27I                     x = 250              y = 250                  HA
             27B                     x = 300              y = 300                  HA
             26P                     x = 200              y = 200                  VA
             26B                     x = 250              y = 250                  VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27H                  x = 300        y = 300             8                HA
             27F                  x = 300        y = 300            15                HA
             26N                  x = 250        y = 250             8                VA
             26J                  x = 250        y = 250            25                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0174-09-WIRD/N23
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47688
ANLAGE: 8 JAGUAR                                                 Radtyp: TRE7
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 17.08.2021
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:      JAGUAR
       Fahrzeugtyp:     JA
       Genehm.Nr.:      e11*2007/46*2150*..
       Handelsbez.:     JAGUAR XE

       Variante(n):     Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen                Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                      von [mm]             bis [mm]
             27B                       x = 290              y = 300                HA
             27I                       x = 240              y = 250                HA
             26B                       x = 300              y = 300                VA
             26P                       x = 250              y = 230                VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                   Auflagen             Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                 von [mm]       bis [mm]         um [mm]
             27F                  x = 290        y = 300            26                HA
             27H                  x = 290        y = 300             8                HA
             26J                  x = 300        y = 300            30                VA
             26N                  x = 300        y = 300             8                VA




                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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