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							Gutachten 366-0432-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51136
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: IR8520
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.12.2016
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                Fahrzeughersteller              JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB)




Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 20 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 47
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)     datum
120547726/IR2       IR8520/IR2 PCD120          ohne                        72,6                  1000     2560    10/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                             140 Nm für Typ : LR
Verkaufsbezeichnung:     Discovery
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 235/60R20 108           12A                       Kombi; Allradantrieb;
             e5*2007/46*1055*..             255/50R20 109           12A                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/55R20 110           12T                       51A; 71C; 71K; 721;
                                            265/50R20               12A                       725; 73C; 74D
                                            107W
                                            275/50R20 109           12A

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 235/55R20 105           12T                       Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             255/55R20 110           12T                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/55R20               12A; 51G                  51A; 71C; 71K; 721;
                                            110W
                                            265/50R20 107           12A                       725; 73C; 74D




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0432-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51136
ANLAGE: 5                                                            Radtyp: IR8520
Hersteller: MAK S.p.A.                                               Stand: 06.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 255/50R20 109              11A; 24J                 nicht für gepanzerte
                                         265/50R20 107              11A; 24J                 Fz;
                                         275/45R20                  11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         106W
                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74D;
                                                                                             744; 75I

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 250 235/55R20               12A; 5MK                 Allradantrieb;
                                            105W
             e5*2007/46*1056*..   155 - 423 255/55R20 110           12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            265/50R20 111           12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74D; 768




                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
                nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : LAND ROVER (GB)
Befestigungsteile                          : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                    : Nabenkappe: C017; Radbefestigung: Serie


Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     DISCOVERY 3,DISCOVERY 4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LA           e11*2001/116*0233*.. 140 - 276 255/50R20 109                                    Discovery 3;
                                            265/50R20 111           11A; 24J; 54A            Discovery 4;
                                                                                             Allradantrieb; nicht
                                                                                             für gepanzerte Fz;
                                                                                             10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                             11H; 12A; 51A; 573;
                                                                                             71C; 71K; 721; 725;
                                                                                             73C; 74D; 744

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 235/55R20 105           12T                      Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             255/55R20 110           12T                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                            255/55R20               12A; 51G                 51A; 71C; 71K; 721;
                                            110W
                                            265/50R20 107           12A                      725; 73C; 74D


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0432-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51136
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IR8520
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.12.2016
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Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
LM           e11*98/14*0185*.. 130 - 291 255/50R20 109           11A; 24J                 nicht für gepanzerte
                                         265/50R20 107           11A; 24J                 Fz;
                                         275/45R20               11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                         106W
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          744; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0432-16-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51136
ANLAGE: 5                                                         Radtyp: IR8520
Hersteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 06.12.2016
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       hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
       Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
       gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
       abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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