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							Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                    Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                            Stand: 17.06.2020
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Fahrzeughersteller                        : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB), LAND ROVER (GB),
                                            ROVER
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 9 1/2 J X 21 H2             Einpreßtiefe (mm)        : 49
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.     zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung            (mm)                     last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
IRR                 IRR                      ohne                        72,6                    1000     2450    10/18
IRR                 IRR                      ohne                        72,6                    1025     2360    10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : JAGUAR LAND ROVER LIMITED (GB)
Befestigungsteile                         : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                   : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 133 Nm für Typ : LG; LW
                                            140 Nm für Typ : LR
Verkaufsbezeichnung:     Discovery
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LR           e11*2007/46*3784*.., 132 - 250 275/45R21 110           12T                       Kombi; Allradantrieb;
               e5*2007/46*1055*..                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D; 74H

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/45R21 104           12A                       Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             275/45R21               12T; 51G                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D; 74H
LM             e11*98/14*0185*..       130 - 291 275/40R21 107      11A; 24J                  nicht für gepanzerte
                                                 285/40R21 109      11A; 24J; 24M             Fz;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74D; 74H; 744;
                                                                                              75I; RC0

Verkaufsbezeichnung:     Range Rover Sport
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen         Auflagen zu Reifen                 Auflagen
LW           e11*2007/46*0909*.., 155 - 423 265/45R21 104Y 12A; 5MA                           Allradantrieb;
             e5*2007/46*1056*..             275/45R21      12T; 51G                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                              74D; 74H; 769
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 2                                                 Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                         Stand: 17.06.2020
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Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : LAND ROVER (GB), ROVER
Befestigungsteile                      : Flachbund-muttern M14x1,5
Zubehör                                : Serie, s. Auflage 74D


Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LG           e11*2007/46*0649*.., 155 - 405 265/45R21 104        12A                    Allradantrieb;
             e5*2007/46*1053*..             275/45R21            12T; 51G               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        51A; 71K; 723; 73C;
                                                                                        74D; 74H
LM             e11*98/14*0185*..    130 - 291 275/40R21 107      11A; 24J               nicht für gepanzerte
                                              285/40R21 109      11A; 24J; 24M          Fz;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                        73C; 74D; 74H; 744;
                                                                                        75I; RC0

Verkaufsbezeichnung:     RANGE ROVER SPORT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen     Auflagen
LS           e11*2001/116*0243*.. 140 - 287 265/40R21                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                            105W
                                            275/35R21                                   11H; 12A; 51A; 573;
                                            103W
                                                                                        71K; 723; 73C; 74D;
                                                                                        74E; 74H; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
     Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
     nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
     der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
     Abrollumfanges.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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      ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
      den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
      bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
Gutachten 18-00376-CX-GBM-01
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 52304
zu V.1. ANLAGE: 2                                               Radtyp: ND9521
Antragsteller: MAK S.p.A.                                       Stand: 17.06.2020
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71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
769) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 22-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
RC0) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 130kW
     Dieselmotor bis einschließlich Fz-EG-Genehmigung e11*98/14*0185*02 .
						
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