GUTACHTEN zur ABE Nr. 51039 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807618 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2
Typ MK1 CONCAVE 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 1 von 6
Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell MK1 CONCAVE
Typ MK1 CONCAVE 219
Radgröße 9.0J x 21H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PCD MK1 CONCAVE 219 5/108/63,4 40 765 2350
5X108 PCD 108 ET 40 / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51039
Herstellerzeichen G.M.P. GROUP
Radtyp und Ausführung MK1 CONCAVE 219
Radgröße 9.0J x 21H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 140 -
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33
S03 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5
S04 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 125 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar
Land Rover
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51039 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807618 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2
Typ MK1 CONCAVE 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace 120-280 265/40R21 R03 A12 A14 A18
DC 120-280 265/45R21 R03 A57 HA2 S04
e11*2007/46*3324*.. 120-280 275/40R21 R03
Land Rover Range- 110-177 245/40R21 R03 A12 A14 A18
Rover Evoque 110-177 255/35R21 A01 K2b R03 A57 Cbo Cpe
LV, LV-A 110-177 255/40R21 A01 K2b R03 Y85 HA2 S01
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range- 132-280 265/40R21 R03 A12 A14 A18
Rover Velar 132-280 265/45R21 R03 A56 HA2 S01
LY 132-280 275/40R21 R03
e11*2007/46*3954*..
Volvo XC60 140-235 245/40R21 K2c R03 A01 A12 A14
U 140-235 255/40R21 K2c R03 A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*.. 140-235 265/35R21 K2c R03 NoH HA2 S02
- ohne Radhaus- 140-235 265/40R21 K2c R03
Verbreiterungen 140-235 275/35R21 K2c R03
Volvo XC60 140-235 245/40R21 R03 A12 A14 A18
U 140-235 255/40R21 R03 A56 KMV
e4*2007/46*1220*.. 140-235 265/35R21 R03 NoH
- mit Radhaus- 140-235 265/40R21 R03 Z22 HA2 S02
Verbreiterungssatz 140-235 275/35R21 R03
für 22 Zoll Serie
Volvo XC60 140-235 245/40R21 K2c R03 A01 A12 A14
U 140-235 255/40R21 K2c R03 A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*.. 140-235 265/35R21 K2c R03 NoH Z21 HA2
- mit Radhaus- 140-235 265/40R21 K2c R03 S02
Verbreiterungen 140-235 275/35R21 K2c R03
für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8 235 245/40R21 K2c R03 A01 A12 A14
U 235 255/40R21 K2c R03 A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*.. 235 265/35R21 K2c R03 HA2 S02
- Twin Engine Hybrid 235 265/40R21 K2c R03
- ohne Radhaus- 235 275/35R21 K2c R03
Verbreiterungen
Volvo XC60 T8 235 245/40R21 K2c R03 A01 A12 A14
U 235 255/40R21 K2c R03 A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*.. 235 265/35R21 K2c R03 Z21 HA2 S02
- Twin Engine Hybrid 235 265/40R21 K2c R03
- mit Radhaus- 235 275/35R21 K2c R03
Verbreiterungen
für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8 235 245/40R21 R03 A12 A14 A18
U 235 255/40R21 R03 A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*.. 235 265/35R21 R03 HA2 S02
- Twin Engine Hybrid 235 265/40R21 R03
- mit Radhaus- 235 275/35R21 R03
Verbreiterungssatz
für 22 Zoll Serie
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51039 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807618 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2
Typ MK1 CONCAVE 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC90 140-235 255/40R21 R03 A07 A12 A14
L 140-235 265/40R21 R03 A18 A57 NoH
e4*2007/46*0929*.. 140-235 275/40R21 R03 XCg HA2 S03
Volvo XC90 140-235 255/40R21 R03 A07 A12 A14
L 140-235 265/40R21 A01 K2b R03 A18 A57 LV3
e4*2007/46*0929*.. 140-235 275/40R21 K2a K2b R03 NoH HA2 S03
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51039 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807618 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2
Typ MK1 CONCAVE 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 4 von 6
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 9, Gutachten Nummer 55807718, Ausfertigung 1
(RADTYP MK1 219) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51039 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807618 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2
Typ MK1 CONCAVE 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 5 von 6
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LV3 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
XCg Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Z21 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z22 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51039 nach §22 StVZO
Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55807618 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2
Typ MK1 CONCAVE 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
Seite 6 von 6
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2018 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 27. November 2018
Schmidt 00308389.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim