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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller                        G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      G.M.P. GROUP SRL
                                  Via Luigi Galvani 8-12
                                  IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)


Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                            MK1
Typ                               MK1 219
Radgröße                          9.0J x 21H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PCD          MK1 219                               5/108/63,4         40        765    2350
5X108        PCD 108 ET 40 / ohne Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        51034
Herstellerzeichen                 G.M.P.GROUP
Radtyp und Ausführung             MK1
Radgröße                          9.0J x 21H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal                  Made in Italy
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund         Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M14x1,5               Kegel 60°    140                    -
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°    140                    33
S03       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°    140                    33,5
S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°    125                    -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Jaguar
                                  Land Rover
                                  Volvo

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace          120-280        265/40R21   R02                             A12 A14 A18
DC                     120-280        265/45R21   R02                             A57 VA1 S04
e11*2007/46*3324*..    120-280        275/40R21   R02
Land Rover Range-      110-177        245/40R21   R02                             A12 A14 A18
Rover Evoque           110-177        255/35R21   A01 R02                         A57 Cbo Cpe
LV, LV-A               110-177        255/40R21   A01 R02                         Y85 VA1 S01
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-      132-280        265/40R21   R02                             A12 A14 A18
Rover Velar            132-280        265/45R21   R02                             A56 VA1 S01
LY                     132-280        275/40R21   R02
e11*2007/46*3954*..
Volvo XC60             140-235        245/40R21   K1c R02                         A01 A12 A14
U                      140-235        255/40R21   K1c R02                         A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/35R21   K1c R02                         NoH VA1 S02
- ohne Radhaus-        140-235        265/40R21   K1c R02
  Verbreiterungen      140-235        275/35R21   K1c R02
Volvo XC60             140-235        245/40R21   R02                             A12 A14 A18
U                      140-235        255/40R21   R02                             A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/35R21   R02                             NoH
- mit Radhaus-         140-235        265/40R21   R02                             Z22 VA1 S02
  Verbreiterungssatz   140-235        275/35R21   A01 K1a K1b R02
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC60             140-235        245/40R21   K1a K1b R02                     A01 A12 A14
U                      140-235        255/40R21   K1a K1b R02                     A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/35R21   K1c R02                         NoH Z21 VA1
- mit Radhaus-         140-235        265/40R21   K1c R02                         S02
  Verbreiterungen      140-235        275/35R21   K1c R02
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            245/40R21   K1c R02                         A01 A12 A14
U                      235            255/40R21   K1c R02                         A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..     235            265/35R21   K1c R02                         VA1 S02
- Twin Engine Hybrid   235            265/40R21   K1c R02
- ohne Radhaus-        235            275/35R21   K1c R02
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T8          235            245/40R21   K1a K1b R02                     A01 A12 A14
U                      235            255/40R21   K1a K1b R02                     A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     235            265/35R21   K1c R02                         Z21 VA1 S02
- Twin Engine Hybrid   235            265/40R21   K1c R02
- mit Radhaus-         235            275/35R21   K1c R02
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            245/40R21   R02                             A12 A14 A18
U                      235            255/40R21   R02                             A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*..     235            265/35R21   R02                             VA1 S02
- Twin Engine Hybrid   235            265/40R21   R02
- mit Radhaus-         235            275/35R21   A01 K1a K1b R02
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller                       G.M.P. GROUP SRL

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC90             140-235        255/40R21    R02                                   A07 A12 A14
L                      140-235        265/40R21    R02                                   A18 A57 NoH
e4*2007/46*0929*..     140-235        275/40R21    R02                                   XCg VA1 S03
Volvo XC90             140-235        255/40R21    R02                                   A07 A12 A14
L                      140-235        265/40R21    A01 K1a K1b R02                       A18 A57 LV3
e4*2007/46*0929*..     140-235        275/40R21    A01 K1a K1b R02                       NoH VA1 S03
Volvo XC90 T8          235            255/40R21    R02 T02                               A07 A12 A14
L                      235            265/40R21    R02 T01                               A18 A56 XCg
e4*2007/46*0929*..     235            275/40R21    R02                                   VA1 S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8          235            255/40R21    R02 T02                               A07 A12 A14
L                      235            265/40R21    A01 K1a K1b R02 T01                   A18 A56 LV3
e4*2007/46*0929*..     235            275/40R21    A01 K1a K1b R02                       VA1 S03
- Twin Engine Hybrid

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 4 von 6

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                        Seite 5 von 6

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55807618, Ausfertigung 1
(RADTYP MK1 CONCAVE 219) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller                     G.M.P. GROUP SRL

                                                                                         Seite 6 von 6

XCg    Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 27. November 2018




Schmidt                                                                       00308388.DOC




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