GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Auftraggeber G.M.P. GROUP SRL
Via Luigi Galvani 8-12
IT-24061 Albano Sant´Alessandro (BG)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell MK1
Typ MK1 219
Radgröße 9.0J x 21H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
PCD MK1 219 5/108/63,4 40 765 2350
5X108 PCD 108 ET 40 / ohne Ring
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 51034
Herstellerzeichen G.M.P.GROUP
Radtyp und Ausführung MK1
Radgröße 9.0J x 21H2
Einpresstiefe ET...(s.o)
Herkunftsmerkmal Made in Italy
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 140 -
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33
S03 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5
S04 Mutter M14x1,5 Kegel 60° 125 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar
Land Rover
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar F-Pace 120-280 265/40R21 R02 A12 A14 A18
DC 120-280 265/45R21 R02 A57 VA1 S04
e11*2007/46*3324*.. 120-280 275/40R21 R02
Land Rover Range- 110-177 245/40R21 R02 A12 A14 A18
Rover Evoque 110-177 255/35R21 A01 R02 A57 Cbo Cpe
LV, LV-A 110-177 255/40R21 A01 R02 Y85 VA1 S01
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range- 132-280 265/40R21 R02 A12 A14 A18
Rover Velar 132-280 265/45R21 R02 A56 VA1 S01
LY 132-280 275/40R21 R02
e11*2007/46*3954*..
Volvo XC60 140-235 245/40R21 K1c R02 A01 A12 A14
U 140-235 255/40R21 K1c R02 A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*.. 140-235 265/35R21 K1c R02 NoH VA1 S02
- ohne Radhaus- 140-235 265/40R21 K1c R02
Verbreiterungen 140-235 275/35R21 K1c R02
Volvo XC60 140-235 245/40R21 R02 A12 A14 A18
U 140-235 255/40R21 R02 A56 KMV
e4*2007/46*1220*.. 140-235 265/35R21 R02 NoH
- mit Radhaus- 140-235 265/40R21 R02 Z22 VA1 S02
Verbreiterungssatz 140-235 275/35R21 A01 K1a K1b R02
für 22 Zoll Serie
Volvo XC60 140-235 245/40R21 K1a K1b R02 A01 A12 A14
U 140-235 255/40R21 K1a K1b R02 A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*.. 140-235 265/35R21 K1c R02 NoH Z21 VA1
- mit Radhaus- 140-235 265/40R21 K1c R02 S02
Verbreiterungen 140-235 275/35R21 K1c R02
für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8 235 245/40R21 K1c R02 A01 A12 A14
U 235 255/40R21 K1c R02 A18 A56 KOV
e4*2007/46*1220*.. 235 265/35R21 K1c R02 VA1 S02
- Twin Engine Hybrid 235 265/40R21 K1c R02
- ohne Radhaus- 235 275/35R21 K1c R02
Verbreiterungen
Volvo XC60 T8 235 245/40R21 K1a K1b R02 A01 A12 A14
U 235 255/40R21 K1a K1b R02 A18 A56 KMV
e4*2007/46*1220*.. 235 265/35R21 K1c R02 Z21 VA1 S02
- Twin Engine Hybrid 235 265/40R21 K1c R02
- mit Radhaus- 235 275/35R21 K1c R02
Verbreiterungen
für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8 235 245/40R21 R02 A12 A14 A18
U 235 255/40R21 R02 A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*.. 235 265/35R21 R02 VA1 S02
- Twin Engine Hybrid 235 265/40R21 R02
- mit Radhaus- 235 275/35R21 A01 K1a K1b R02
Verbreiterungssatz
für 22 Zoll Serie
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC90 140-235 255/40R21 R02 A07 A12 A14
L 140-235 265/40R21 R02 A18 A57 NoH
e4*2007/46*0929*.. 140-235 275/40R21 R02 XCg VA1 S03
Volvo XC90 140-235 255/40R21 R02 A07 A12 A14
L 140-235 265/40R21 A01 K1a K1b R02 A18 A57 LV3
e4*2007/46*0929*.. 140-235 275/40R21 A01 K1a K1b R02 NoH VA1 S03
Volvo XC90 T8 235 255/40R21 R02 T02 A07 A12 A14
L 235 265/40R21 R02 T01 A18 A56 XCg
e4*2007/46*0929*.. 235 275/40R21 R02 VA1 S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8 235 255/40R21 R02 T02 A07 A12 A14
L 235 265/40R21 A01 K1a K1b R02 T01 A18 A56 LV3
e4*2007/46*0929*.. 235 275/40R21 A01 K1a K1b R02 VA1 S03
- Twin Engine Hybrid
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LV3 Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.
NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 1, Gutachten Nummer 55807618, Ausfertigung 1
(RADTYP MK1 CONCAVE 219) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51034 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55807718 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9.0J x 21H2 Typ MK1 219
Hersteller G.M.P. GROUP SRL
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XCg Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).
Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Z21 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Z22 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 27. November 2018 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 27. November 2018
Schmidt 00308388.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim