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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 10 J x 22 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 52629*01




                                        special wheels for passenger cars 10 J x 22 H2


               Genehmigungsnummer: 52629*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     mbDESIGN GmbH & Co.KG
                     DE-63571 Gelnhausen

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     KV4-1022
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 52629*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 52629*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                     DE-51105 Köln

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     03.09.2022

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     55042819 (2. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 52629*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     14, 15                                                 1. Ausfertigung
                     1 - 6, 8                                               2. Ausfertigung

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 52629*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 52629*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

                     Aktualisierung der Ausführungen
                     Update of the remarks

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        22.09.2022
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 52629*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                        mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                      mbDESIGN GmbH & Co.KG
                                                 Im Steinigen Graben 18
                                                 63571 Gelnhausen
                                                 QM Nr.: TIC 15 102 16080

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            KV4
               Typ                               KV4-1022
               Radgröße                          10J X 22H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
               5EZ          KV4-1022 5EZ / Ø75,0 - Ø63,4           5/108/63,4         35        860    2310

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        52629
               Herstellerzeichen                 mbDESIGN
               Radtyp und Ausführung             KV4-1022 (s.o.)
               Radgröße                          10J X 22H2
§22 52629*01




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      140                   -
               S02       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140                   33,5
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                   30
               S04       Mutter M14x1,5               Kegel 60°      125                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Jaguar
                                                 Land Rover
                                                 Volvo

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                        mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                  Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Jaguar F-Pace               120-280      265/35R22   K1a K1b                         A01 A12 A14
               DC                          120-280      265/40R22   K1a K1b K3s                     A18 A57 S04
               e11*2007/46*3324*..;        120-280      275/35R22   K1c K2c K3s
               e5*2007/46*1047*::
               Land Rover Range-           132-294      265/35R22   K1a K1b K2b T02                 A01 A12 A14
               Rover Velar                 132-294      265/40R22   K1a K1b K2b K3s                 A18 A56 NoP
               LY                          132-294      275/35R22   K1a K1b K2b                     S01
               e11*2007/46*3954*..;
               e5*2007/46*1057*..
               Land Rover Range-           221          265/35R22   K1a K1b K2b T02                 A01 A12 A14
               Rover Velar                 221          265/40R22   K1a K1b K2b K3s                 A18 A56 S01
               LY                          221          275/35R22   K1a K1b K2b
               e5*2007/46*1057*..
               - Plug-in Hybrid
               Volvo XC60                  110-240      255/35R22   K1c K2c                         A01 A12 A14
               U                           110-240      265/30R22   K1c K2c T93 T97                 A18 A57 KOV
               e4*2007/46*1220*..          110-240      265/35R22   K1c K2c                         NoP S03
               - ohne Radhaus-
§22 52629*01




                 Verbreiterungen
               Volvo XC60                  110-240      255/35R22   K1c K2c                         A01 A12 A14
               U                           110-240      265/30R22   K1c K2c T93 T97                 A18 A57 KMV
               e4*2007/46*1220*..          110-240      265/35R22   K1c K2c                         NoP X5V S03
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 (ww. Serie 8,5x21-
               ET49,5)
               Volvo XC60                  110-240      255/35R22   K1a K1b K2a K2b                 A01 A12 A14
               U                           110-240      265/30R22   K1c K2c T93 T97                 A18 A57 KMV
               e4*2007/46*1220*..          110-240      265/35R22   K1c K2c                         NoP X6V S03
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungssatz
                 für 9 Zoll Breite Serie
               Volvo XC60 T6/T8            186-235      255/35R22   K1c K2c                         A01 A12 A14
               U                           186-235      265/30R22   K1c K2c T97                     A18 A56 KOV
               e4*2007/46*1220*..          186-235      265/35R22   K1c K2c                         P40 S03
               - Twin Engine Hybrid
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               Volvo XC60 T6/T8            186-235      255/35R22   K1c K2c                         A01 A12 A14
               U                           186-235      265/30R22   K1c K2c T97                     A18 A56 KMV
               e4*2007/46*1220*..          186-235      265/35R22   K1c K2c                         P40 X5V S03
               - Twin Engine Hybrid
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
                 (ww. Serie 8,5x21-
               ET49,5)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                        mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Volvo XC60 T6/T8            186-235      255/35R22   K1a K1b K2a K2b                      A01 A12 A14
               U                           186-235      265/30R22   K1c K2c T97                          A18 A56 KMV
               e4*2007/46*1220*..          186-235      265/35R22   K1c K2c                              P40 X6V S03
               - Twin Engine Hybrid
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungssatz
                 für 9 Zoll Breite Serie
               Volvo XC90                  140-240      265/35R22                                        A07 A12 A14
               L                           140-240      275/35R22                                        A18 A57 NBF
               e4*2007/46*0929*..                                                                        NoP XCg S02
               Volvo XC90                  140-240      265/35R22   K1c K2c LV3                          A01 A07 A12
               L                           140-240      275/35R22   K1c K2c LV3                          A14 A18 A57
               e4*2007/46*0929*..                                                                        NBF NoP S02
               Volvo XC90 T8               223-235      265/35R22   T02                                  A07 A12 A14
               L                           223-235      275/35R22   T04                                  A18 A56 XCg
               e4*2007/46*0929*..                                                                        S02
               - Twin Engine Hybrid
               Volvo XC90 T8               223-235      265/35R22   K1c K2c LV3 T02                      A01 A07 A12
               L                           223-235      275/35R22   K1c K2c LV3 T04                      A14 A18 A56
§22 52629*01




               e4*2007/46*0929*..                                                                        S02
               - Twin Engine Hybrid


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                     mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 52629*01




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                     mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 5 von 7

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 52629*01




               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
               Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
               der Rad- / Reifenkombination herzustellen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                      mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                        Seite 6 von 7

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               P40    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 400 mm an Achse1.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 52629*01




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X5V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 8,5x21-ET49,5 (u.a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X6V     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit Serien-Rädern: 9x20-ET38,5 ww. 8,5x21-
               ET38,5 ww. 9x21-ET38,5 oder 9x22-ET43 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               XCg    Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
               wurden (großer Wendekreis).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 21. Juni 2022 in Lambsheim statt.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52629 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55042819 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 22H2 Typ KV4-1022
               Hersteller                     mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                                       Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 21. Juni 2022
§22 52629*01




               Schmidt                                                                      00392386.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 52629*01




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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