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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. :                      RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. :               27a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 47R6755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   47R6755
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                          47R6755.25
Radgröße:                                                7½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                          775 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CCX,CF1                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000524-A0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_47R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. :                      RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    2/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 47R6755


Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 147 bis 219  Jaguar S-Type             205/60R16                      A02) bis A10)A10Y)E06)
              (Fahrzeuge bis Modell-    E05)                           S01)
              Jahr 2001)
                                        225/55R16
                                        E05a)

                                             225/55R16 M+S
                                             E05)

                                             235/50R16
                                             A01)K15)
 147 bis 219         Jaguar S-Type           225/55R16
                     (Fahrzeuge ab Modell-   E05a)
                     Jahr 2002)
                                             225/55R16 M+S
                                             E05)

                                             235/50R16

e11*98/14*0115*14E   1095/1185(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 96 bis 169   Jaguar X-Type            205/55R16                       A01) bis A10) E06)
                                                                       K13)K37)S01)
                                             225/50R16
                                             K03)

e11*98/14*0176*11    1150/1170                                         5/108/63,3




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000524-A0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_47R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. :                      RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    3/4                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 47R6755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von
    Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich
    sein.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.




RA-000524-A0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_47R6755.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VIII zur ABE-Nr. 46392
Nr. :                      RA-000524-A0-104
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    4/4                                                          Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 47R6755


E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb der
     Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm Höhe
     nach außen an die Radhauswand warm einzuformen,
     Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz um-
     zulegen und nach außen aufzuweiten.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
     mel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 47R6755 des Auftraggebers Ronal GmbH .


Essen, 10.06.2010
RA-000524-A0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_47R6755.doc




RA-000524-A0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_47R6755.doc
						
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