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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-F0-104
Anlage-Nr. :               27a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    46R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           46R6705.25
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                           710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2100 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CCX,CF1                          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000567-F0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-F0-104
Anlage-Nr. :               27a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


Typ:                         CCX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 147 bis 203  Jaguar S-Type            205/60R16                       A02) bis A10) E06)
                                       E05)                            S01)

                                       225/55R16
                                       E05a)

                                       225/55R16 M+S

                                       235/50R16
219                  Jaguar S-Type     225/55R16 M+S
                                       E05)

e11*98/14*0115*14E   1095/1185(0)                                      5/108/63,3



Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                  ggf. Auflagen
 96 bis 169   Jaguar X-Type            205/55R16                       A01) bis A10) E06)
                                                                       K37)S01)
                                       225/50R16
                                       K03)

                                       205/55R16 M+S
e11*98/14*0176*11    1150/1170                                         5/108/63,3




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000567-F0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-F0-104
Anlage-Nr. :               27a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000567-F0-104-27a~JA-5-108-63_3-ET45_46R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 46323
Nr. :                      RA-000567-F0-104
Anlage-Nr. :               27a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 46R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb der
     Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm Höhe
     nach außen an die Radhauswand warm einzuformen,
     Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz
     umzulegen und nach außen aufzuweiten.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 27a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2010




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