Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 46R7705
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 46R7705.25
Radgröße: 7Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 49 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast: 775 kg
bei Reifenabrollumfang: 2125 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CCX, CF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 110 Nm
M12x1,5
RA-000479-E0-104-26a~JA-5-108-63_3-ET49_46R7705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
Typ: CCX
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
147 bis 203 Jaguar S-Type 225/50R17 A01) bis A10) E54)
(Fahrzeuge bis Modelljahr K03) S01)
2001 wenn Serie 235/50R17
225/55R16 auf 7x16 ) K14)
225/50R17 M+S
235/50R17 M+S
K14)
147 bis 219 Jaguar S-Type 225/50R17 A01) bis A10) E54)
K03) S01)
(Fahrzeuge ab Modelljahr 235/50R17
2002 wenn Serie
225/55R16 auf 7x16 ) 225/50R17 M+S
235/50R17 M+S
e11*98/14*0115*14 1060/1180 5/108/63,3
Typ: CF1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
96 bis 169 Jaguar X-Type 205/50R17 A02) bis A10)
S01)
225/45R17
205/50R17 M+S
225/45R17 M+S
e11*98/14*0176*11 1150/1170 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 26a
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E54) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig vorne und hinten mit
Reifengröße 225/55R16 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 46325
Nr. : RA-000479-E0-104
Anlage-Nr. : 26a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 46R7705
S01) Die Sicherungsscheiben auf den Radstehbolzen sind vor Anbau der
Sonderräder zu entfernen (sofern sie über die Radanlagefläche hinausstehen).
Die Anlage Nr. 26a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 46R7705 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 04.11.2010
RA-000479-E0-104-26a~JA-5-108-63_3-ET49_46R7705.docx