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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               80a
Seite :                    1/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    SL2.0855
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                         Vorderachse *
Radausführung:                                            SL2.0855.05
Radgröße:                                                  8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2300 mm
 * Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse zulässig.
Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr.
47885*05) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind dem
separaten Gutachten für den Radtyp SL2.0955, SL2.0955.05 (ABE-Nr. 47885*05) zu
entnehmen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CC9, JA, QQ6                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50502 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000488-H0-104-80a~JA-5-108-63_3-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               80a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                            e11*2001/116*0323*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
120 bis 283     Jaguar XF               235/35R20            235/35R20                    A02) bis A10)
                                                                                          N245)S01)

                                              245/35R20             245/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          S01)

                                              255/35R20             255/35R20             A02) bis A10)
                                                                                          S01)

                                              245/35R20             275/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          S01)V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          S01)V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          S01)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                            e11*2001/116*0323*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
306 bis 375     Jaguar XF               255/35R20            285/30R20                    A02) bis A10)
                                                                                          S01)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-80a~JA-5-108-63_3-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               80a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6                              e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
283             Jaguar XK                 245/35R20            275/30R20                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio, ab EG-                                                    S01)V00)
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0272*05)     245/35R20            285/30R20                  A02) bis A10)
                                                                                          S01)V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          S01)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6                              e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
375             Jaguar XKR, XKRS          245/35R20            275/30R20                  A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; ab EG-    N255)                                           EF0)S01)V00)
                Genehmigungs-Nr.:
                e11*2001/116*0272*05)     245/35R20            285/30R20                  A02) bis A10)
                                          N255)                                           EF0)S01)V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          EF0)S01)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
QQ6                            e11*2001/116*0272*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
250 bis 405     Jaguar F-Type           245/35R20            275/30R20                    A02) bis A10)
                                                                                          B31)V00)

                                              245/35R20             285/30R20             A02) bis A10)
                                                                                          B31)V00)

                                              255/35R20             285/30R20             A01) bis A10)
                                              K01)                                        B31)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.




RA-000488-H0-104-80a~JA-5-108-63_3-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               80a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                             e11*2007/46*2150*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        8.5x20,ET40          9.5x20,ET40
120 bis 250     Jaguar XE               245/30R20            245/30R20                    A01) bis A10)
                                        K01)                                              E19a)

                                              225/35R20             255/30R20             A01) bis A10)
                                              K03)K13)K25)                                E19a)V00)

                                              225/35R20 M+S         255/30R20 M+S         A01) bis A10)
                                              K03)K13)K25)                                E19a)V00)
Die Verwendung des Rades SL2.0855, SL2.0855.05 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte ‘Vorderachse‘
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp SL2.0955 (ABE-Nr. 47885*05) an der
Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombinationen sind hier die für die Vorder- und Hinter-
achse zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.



RA-000488-H0-104-80a~JA-5-108-63_3-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               80a
Seite :                    5/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Jaguar Karbon-Keramik-
     Hochleistungsbremsanlage.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




RA-000488-H0-104-80a~JA-5-108-63_3-ET40_SL2.0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 07 zur ABE-Nr. 47884
Nr. :                      RA-000488-H0-104
Anlage-Nr. :               80a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL2.0855


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 80a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL2.0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 04.02.2016




RA-000488-H0-104-80a~JA-5-108-63_3-ET40_SL2.0855.docx
						
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