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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    1/4                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                        41R8755
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                  RONAL
Radausführung:                                              41R8755.251
Radgröße:                                                     7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                        63,35 mm
Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 ohne Ring
geprüfte Radlast:                                               735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                       2255 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                           moment
CC9, CCX, CF1, N 3                     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              2150     120 Nm
                                       M12x1,5


Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147 bis 219  S-Type                    225/40R18                              A02) bis A10)
              (Fahrzeuge bis                                                   S01)
              Modelljahr 2001)

 147 bis 219        S-Type                 225/40R18 M+S                       A02) bis A10)
                    (Fahrzeuge ab                                              S01)
                    Modelljahr 2002)

e11*98/14*0115*14   1095/1185(0)                                               5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    2/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 169   X-Type                   225/40R18                         A01) bis A10)
                                                                         K03)K04)K13)K37)
                                                                         S01)

e11*98/14*0176*04      1135/1100                                         5/108/63,3



Typ:                          N3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 152 bis 291  Jaguar XJ6 Diesel,       235/50R18 M+S                     A02) bis A10)E44)E47)
              Jaguar XJ6,              E05)                              S01)
              Jaguar XJ8,
              Jaguar XJR               235/50R18
                                       E05a)

                                         245/45R18

e11*2001/116*0217*08   1100/1320(-)                                      5/108/63,3



Typ:                         CC9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 152 bis 202  Jaguar XF               245/45R18                          A02) bis A10)
                                      A94)

e11*2001/116*0323*03   1215/1215(0)                                      5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus-
     ter bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr-
     zeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetra-
     gen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
     vorn/hinten :1500 / 1720 kg).

E47) Nur zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Rädern mit Felgenbreite
     7½ Zoll ausgerüstet sind oder solche Rädergrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahr-
     zeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000562-A0-104-19a~JA-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags V zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-A0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


K03) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maß-
     nahmen erforderlich sein.

K04) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
     hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferle-
     gung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig
     noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich
     sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entspre-
     chend zu kürzen.

K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb der
     Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm Höhe
     nach außen an die Radhauswand warm einzuformen,
     Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz um-
     zulegen und nach außen aufzuweiten.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom-
     mel sind zu entfernen.


Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.09.2010




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