Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 51R7805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: Ronal Radausführung: 51R7805.05 Radgröße: 8Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø76 Ø63.3 geprüfte Radlast: 900 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CC9, N 3, CCX, CF1 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50502 120 Nm M12x1,5 RA-000505-B0-104-25a~JA-5-108-63-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: CCX ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 219 S-Type 225/50R17 A01) bis A10)E07) (bis Modelljahr 2001) E18) K15)K35)S01) 235/50R17 245/45R17 K03) 255/45R17 K03) 147 bis 219 S-Type 225/50R17 A02) bis A10)E07) (ab Modelljahr 2002) E18) S01) 235/50R17 245/45R17 A01)K03) e11*98/14*0115*14 1095/1185 (-) 5/108/63,3 Typ: N3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 152 bis 219 Jaguar XJ6, 235/55R17 A02) bis A10) Jaguar XJ8 E07)E44)S01) 255/45R17 e11*2001/116*0217*08 1100/1320 5/108/63,3 Typ: CF1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0176*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 169 Jaguar X-Type 205/50R17 A01) bis A10) M00) K03)K37)S01) 225/45R17 K04)K13)K20) e11*98/14*0176*11 1150/1170(0) –Kom. 5/108/63,3 RA-000505-B0-104-25a~JA-5-108-63-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 Typ: CC9 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 152 bis 202 Jaguar XF 235/55R17 A02) bis A10)E07) A94) 245/50R17 A94) 255/50R17 e11*2001/116*0323*02 1200/1215(0) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden Befesti- gungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000505-B0-104-25a~JA-5-108-63-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahr- zeugherstellers). E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 225/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeu- ges zugelassen sind. E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast vorn/hinten :1500 / 1720 kg). K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. RA-000505-B0-104-25a~JA-5-108-63-ET45_51R7805.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457 Nr. : RA-000505-B0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 51R7805 K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungs- schraube ist nach hinten zu versetzen. K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen. K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maß- nahmen erforderlich: Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb der Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm Höhe nach außen an die Radhauswand warm einzuformen, Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz um- zulegen und nach außen aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel- gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be- schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach- zuweisen. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrom- mel sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 30.03.2010 RA-000505-B0-104-25a~JA-5-108-63-ET45_51R7805.docx