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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46557
Nr. :                      RA-000368-E0-015
Anlage-Nr. :               6c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL80835


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       XL80835
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                 Lk108
Radgröße:                                                     8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                             40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm
Lochzahl:                                                         5
Mittenlochdurchmesser:                                       72,60 mm
Zentrierart:                                              Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             BOØ72,5/Ø63,4
geprüfte Radlast:                                              675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      2100 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                     : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                        Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                          moment
N 3, CC9                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
                                       M12x1,5


Typ:                          N3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 291   Jaguar XJ6 Diesel        235/50R18 M+S                           A02) bis A10) E46)
              Jaguar XJ6,              E05)                                    S01)
              Jaguar XJ8,
              Jaguar XJR               235/50R18
                                       E05a)

                                           245/45R18

                                           255/45R18

e11*2001/116*0217*08E   1100/1320(-)                                           5/108/63,3




RA-000368-E0-015-06c~JA-5-108-63_3-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46557
Nr. :                      RA-000368-E0-015
Anlage-Nr. :               6c
Seite :                    2/3                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL80835


Typ:                         CC9
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 202   Jaguar XF               245/45R18                         A02) bis A10)
                                      A94)

                                        255/45R18

e11*2001/116*0323*04   1215/1215(0)                                     5/108/63,3



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
      ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
      großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
      verwendet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE-Nr. 46557
Nr. :                      RA-000368-E0-015
Anlage-Nr. :               6c
Seite :                    3/3                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 XL80835



A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E46) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.



Die Anlage Nr. 6c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ XL80835 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2011




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