Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: BE 8085
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 108G
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast: 680 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Jaguar
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CC9, CCX, CF1, N 3 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4625 120 Nm
M12x1,5
RZ-064253-D0-306-08a~JA-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: CCX
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 219 S-Type 235/40R18 A01) bis A10)
(Fahrzeuge bis K03)K15)K35)S01)
Modelljahr 2001) 245/40R18
147 bis 219 S-Type 235/40R18 A01) bis A10)
(Fahrzeuge ab K03) S01)
Modelljahr 2002) 245/40R18
291 S-Type R 245/40R18 A01) bis A10)
E05a) K03) S01)
245/40R18 M+S
E05)
e11*98/14*0115*14E 1095/1185(0) 5/108/63,3
Typ: CF1
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 169 X-Type 225/40R18 A01) bis A10)
K03)K04)K13)K37)
S01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A01) bis A10)
K03)K04)K13)K37)
S01)V00)
e11*98/14*0176*11E 1150/1110-Lim. 1150/1170 (-) -Kom 5/108/63,3
Typ: N3
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 291 Jaguar XJ6 Diesel, 235/50R18 M+S A02) bis A10) E44)
Jaguar XJ6, E05) S01)
Jaguar XJ8,
Jaguar XJR 235/50R18
E05a)
245/45R18
255/45R18
e11*2001/116*0217*08E 1100/1320(-) 5/108/63,3
RZ-064253-D0-306-08a~JA-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
Typ: CC9
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202 Jaguar XF 245/45R18 A02) bis A10)
A94)
255/45R18
e11*2001/116*0323*06 1215/1215(0) 5/108/63,3
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RZ-064253-D0-306-08a~JA-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
vorn/hinten :1500 / 1720 kg).
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach
innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den
Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen.
RZ-064253-D0-306-08a~JA-5-108-63-ET45.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-064253-D0-306
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : BE 8085
K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb
der Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm
Höhe nach außen an die Radhauswand warm einzuformen.
- Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz
umzulegen und nach außen aufzuweiten.
S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
Bremstrommel sind zu entfernen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 8a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ BE 8085 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 09.05.2012
RZ-064253-D0-306-08a~JA-5-108-63-ET45.docx