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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

               Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4



               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809



               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            B32
               Typ                               B32-8520
               Radgröße                          8,5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X4           B32-8520 X4 / ohne Ring               5/108/63,4          48          750    2300


               Kennzeichnungen
§22 49175*08




               KBA-Nummer                        49175
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B32-8520 (s.o.)
               Radgröße                          8,5Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      125                   -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Jaguar

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

               Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4


               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Jaguar XE              120-177        235/35R20    R02                                   A12 A18 A58
               JA                     120-177        255/30R20    A01 K1a R02                           A99 Lim V20
               e11*2007/46*2150*..                                                                      VA1 S01



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 49175*08




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49175 nach §22 StVZO

               Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4

               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58       Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               Lim       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

               R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
§22 49175*08




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse    Hinterachse

               Nr.   1   225/35R20      255/30R20, 265/30R20
               Nr.   2   235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr.   3   235/35R20      265/30R20, 275/30R20
               Nr.   4   235/45R20      255/40R20, 265/40R20
               Nr.   5   245/30R20      275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr.   6   245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr.   7   245/40R20      275/35R20, 285/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit denen in Anlage 22, Gutachten Nummer 55083112, Ausfertigung 1 (Radtyp
               B32-9520) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.



               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juni 2016 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 33 zum Gutachten Nr. 55097012 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ B32-8520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 4



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. Juni 2016
§22 49175*08




               Bohlander                                                                    00250873.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                   Herstellerempfehlung
                                  Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                B32-8520
KBA / ECE                                             49465

Hersteller RDKS/TPMS                                 Ventilart   Montierbar
                                        Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                Metall          ja
Continental / VDO Redi                                               ja
CUB Universal                                          Metall        ja
CUB Snap In VS69U011                                   Gummi         ja
CUB Clamp In Ultra Light Sensor                        Gummi         ja
Cub Snap In Ultra Light Sensor                         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall       nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall       nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall        ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall       nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall       nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall        ja
Orange Universal Clamp In                              Metall        ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi         ja
Schrader EZ Snap In 2.0 1210                           Gummi         ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2210                          Metall        ja
Schrader EZ Clamp-In 2.0 2200                          Metall        ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall        ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall        ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall        ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall        ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall        ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi         ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall        ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall        ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall        ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall        ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall        ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall        ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall        ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall        ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi         ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi         ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi         ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi         ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi         ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi         ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall        ja
TRW LCCI Clamp In                                         Metall                    ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
               Hersteller                        Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 4



               Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH
                                                 Schleidener Straße 32
                                                 53919 Weilerswist - Derkum
                                                 QM-Nr. 49 02 0400809


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                            B32
               Typ                               B32-9520
               Radgröße                          9,5Jx20H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis-ø (mm)/   tiefe       last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
               X4           B32-9520 X4/ ohne Ring                5/108/63,4          52          700    2300


               Kennzeichnungen
§22 49146*06




               KBA-Nummer                        49146
               Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
               Radtyp und Ausführung             B32-9520 (s.o.)
               Radgröße                          9,5Jx20H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)      Gesamthöhe (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°     125                    -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Jaguar

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
               Hersteller                       Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                      Seite 2 von 4


               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       weise                                 Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Jaguar XE              120-177        255/30R20    R03 T92                               A12 A18 A58
               JA                     120-177        265/30R20    R03 T94                               A99 Lim V20
               e11*2007/46*2150*..    120-177        275/30R20    A01 K2a K2b K6s R03                   HA2 S01



               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.
§22 49146*06




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
               Hersteller                      Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                        Seite 3 von 4


               A18      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zu-
               lässig in Verbindung mit denen in Anlage 33, Gutachten Nummer 55097012, Ausfertigung 1 (Radtyp
               B32-8520) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
               und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
§22 49146*06




               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K6s     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 250mm vor bis 300mm nach Rad-
               mitte vollständig umzulegen.

               Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49146 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55083112 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5Jx20H2 Typ B32-9520
               Hersteller                     Brock Alloy Wheels Deutschland GmbH

                                                                                                         Seite 4 von 4


               V20   Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Rei-
               fenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr.   2   235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr.   3   235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr.   4   235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr.   5   245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr.   6   245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr.   7   245/40R20     275/35R20, 285/35R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.




               Prüfort und Prüfdatum
§22 49146*06




               Die Verwendungsprüfung fand am 2. Juni 2016 in Lambsheim statt.



               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2016.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. Juni 2016




               Bohlander                                                                      00250874.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                               Herstellerempfehlung
                                              Aftermarkt RDKS/TPMS

Radtyp                                                             B32 9,5x20
KBA / ECE                                                          49146

Hersteller RDKS/TPMS                                               Ventilart        Montierbar
                                                      Aftermarkt Sensoren
Alligator RS3 Sens It                                              Metall               ja
Continental / VDO Redi                                                                  ja
CUB Universal                                          Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)         Metall                           ja
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)         Metall                          nein
Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)         Metall                           ja
Orange Universal Clamp In                              Metall                           ja
Schrader EZ Snap In                                    Gummi                            ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2000 vor KW 35/2014            Metall                           ja
Schrader EZ Clamp-In EZ 2020 nach KW 35/2014           Metall                           ja
Tech / Baolong 3901B.1                                 Metall                           ja
Alcar T-Pro Clamp In                                   Metall                           ja
mSens T-Pro Clamp-In                                   Metall                           ja
                                              OEM Sensoren
Continental / VDO TG1A Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1B Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1Ba Clamp In                       Metall                           ja
Continental / VDO TG1C Clamp In                        Metall                           ja
Continental / VDO TG1D Snap-In                         Gummi                            ja
Pacific 1LA0D Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific 1LL0C Nissan Clamp In                          Metall                           ja
Pacific Toyota/Lexus Clamp In                          Metall                           ja
Schrader Gen Alpha Clamp In                            Metall                           ja
Schrader Gen Alpha WAL II Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen Gamma A II Clamp In                       Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 10 LP SG Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 20 LP CS Clamp In                     Metall                           ja
Schrader Gen 2/3 20 STD HSG 3.3 Clamp In               Metall                           ja
Schrader Faraday 20 Grad (3070)                        Metall                           ja
Schrader Gen 4 Clamp In                                Metall                           ja
Schrader Gen 4 Snap In                                 Gummi                            ja
Schrader High Speed 20Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader High Speed 10Grad Snap In                     Gummi                            ja
Schrader Hybrid Alloy Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Hybrid Steel Snap In                          Gummi                            ja
Schrader Farady 10Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Farady 20Grad Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Alloy Snap In                         Gummi                            ja
Schrader Rev 4.5 Steel Snap In                         Gummi                            ja
TRW Gen 3 Clamp In                                     Metall                           ja
TRW LCCI Clamp In                                      Metall                           ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h
Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.