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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   WM859
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RH
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             108G
Radgröße:                                               8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                        45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    108 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,60 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          Ø72.5/Ø63.4
geprüfte Radlast:                                         925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
CC9, N 3, CCX, JA, JB             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              4625     125 Nm
                                  M12x1,5
DC                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                4872   140 Nm
                                  M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DC                                 e11*2007/46*3324*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280         Jaguar F-Pace           235/55R19                         A02) bis A10)
                                            A94)N245)

                                             245/55R19
                                             A94)N255)

                                             255/55R19
                                             A94)

                                             265/50R19

                                             265/55R19
                                             GE2)



Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147 bis 219  S-Type                    245/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge bis                                                  K03)K15)K35)S01)
              Modelljahr 2001)
 147 bis 219  S-Type                    245/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge ab                                                   K03) S01)
              Modelljahr 2002)
 291          S-Type R                  245/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge bis            E49)                                  K03)K15)K35)S01)
              Modelljahr 2001)

 291                S-Type R                 245/35R19                        A01) bis A10)
                    (Fahrzeuge ab            E49)                             K03)S01)
                    Modelljahr 2002)
e11*98/14*0115*14   1095/1185(0)                                              5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                             e11*2007/46*2150*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 250     Jaguar XE               225/40R19                                A02) bis A10)
                (Heckantrieb)           A01)K03)K13)K25)N235)                    E19a)

                                         245/35R19
                                         A01)K03)

                                         255/35R19
                                         A01)K01)K13)K25)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/40R19            255/35R19          A01) bis A10)
                                         K03)K13)K25)                            E19a)V00)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                            e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 283     Jaguar XF               235/40R19                                A02) bis A10)B30)
                                        N245)                                    S01)

                                         235/45R19
                                         N245)

                                         245/40R19

                                         255/40R19




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                                     e11*2007/46*2981*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280             Jaguar XF               225/40R19                                A02) bis A10)
                        (Heckantrieb)           A94)N235)                                E19a)

                                                 225/40R19 M+S
                                                 A94)

                                                 225/45R19
                                                 A94)N235)

                                                 225/45R19 M+S
                                                 A94)

                                                 235/40R19
                                                 A94)N245)

                                                 245/40R19
                                                 A94)

                                                 255/40R19
                                                 A94)

                                                 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                 vorne                hinten
                                                 225/45R19            255/40R19          A02) bis A10)
                                                 N235)                A94)               E19a)V00)



Typ:                         N3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 291   Jaguar XJ               245/45R19                                          A02) bis A10) E44)
                                      E51)                                               S01)

                                                 255/40R19

e11*2001/116*0217*08E   1100/1320(-)                                                     5/108/63,3




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
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Anlage-Nr. :               6a
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Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
     Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass
     unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - bel. Bremsscheibe Ø350x32 mm



RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
     vorn/hinten :1500 / 1720 kg).

E49) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig vorne und hinten mit (Sommer-
     ) Reifengröße Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GE2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.



RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214
Nr. :                      RA-000802-D0-306
Anlage-Nr. :               6a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             RH-ALURAD GmbH
Teiletyp :                 WM859


K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach
     innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den
     Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ WM859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 09.06.2017




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