Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: WM859 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RH Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 108G Radgröße: 8½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: Ø72.5/Ø63.4 geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2330 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment CC9, N 3, CCX, JA, JB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4625 125 Nm M12x1,5 DC Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4872 140 Nm M14x1,5 RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DC e11*2007/46*3324*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 280 Jaguar F-Pace 235/55R19 A02) bis A10) A94)N245) 245/55R19 A94)N255) 255/55R19 A94) 265/50R19 265/55R19 GE2) Typ: CCX ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 219 S-Type 245/35R19 A01) bis A10) (Fahrzeuge bis K03)K15)K35)S01) Modelljahr 2001) 147 bis 219 S-Type 245/35R19 A01) bis A10) (Fahrzeuge ab K03) S01) Modelljahr 2002) 291 S-Type R 245/35R19 A01) bis A10) (Fahrzeuge bis E49) K03)K15)K35)S01) Modelljahr 2001) 291 S-Type R 245/35R19 A01) bis A10) (Fahrzeuge ab E49) K03)S01) Modelljahr 2002) e11*98/14*0115*14 1095/1185(0) 5/108/63,3 RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JA e11*2007/46*2150*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 250 Jaguar XE 225/40R19 A02) bis A10) (Heckantrieb) A01)K03)K13)K25)N235) E19a) 245/35R19 A01)K03) 255/35R19 A01)K01)K13)K25) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/40R19 255/35R19 A01) bis A10) K03)K13)K25) E19a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): CC9 e11*2001/116*0323*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 283 Jaguar XF 235/40R19 A02) bis A10)B30) N245) S01) 235/45R19 N245) 245/40R19 255/40R19 RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JB e11*2007/46*2981*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 280 Jaguar XF 225/40R19 A02) bis A10) (Heckantrieb) A94)N235) E19a) 225/40R19 M+S A94) 225/45R19 A94)N235) 225/45R19 M+S A94) 235/40R19 A94)N245) 245/40R19 A94) 255/40R19 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/45R19 255/40R19 A02) bis A10) N235) A94) E19a)V00) Typ: N3 ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 152 bis 291 Jaguar XJ 245/45R19 A02) bis A10) E44) E51) S01) 255/40R19 e11*2001/116*0217*08E 1100/1320(-) 5/108/63,3 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Aufgrund unterschiedlicher Bremsanlagen, je nach Fahrzeugtyp, ist es möglich, dass unterhalb des Felgentiefbetts keine Klebegewichte montiert werden können. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B30) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - bel. Bremsscheibe Ø350x32 mm RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast vorn/hinten :1500 / 1720 kg). E49) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig vorne und hinten mit (Sommer- ) Reifengröße Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GE2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50214 Nr. : RA-000802-D0-306 Anlage-Nr. : 6a Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH Teiletyp : WM859 K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel sind zu entfernen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ WM859 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH. Geschäftsstelle Essen, 09.06.2017 RA-000802-D0-306-06a~JA-5-108-63_3-ET45.docx