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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-D0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    1/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    SL3.9805
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Speedline
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            SL3.9805.25
Radgröße:                                                   8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø76 Ø63.3
geprüfte Radlast:                                            710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               :     Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
CC9, N 3, CCX, JA, JB            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP50520 120 Nm
                                 M12x1,5
DC                               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50520 140 Nm
                                 M14x1,5




RA-000694-D0-104-19a~JA-5-108-63_3-ET45_SL3.9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-D0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    2/6                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DC                                 e11*2007/46*3324*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280         Jaguar F-Pace           235/55R19                         A02) bis A10)
                                            A94)N245)

                                             245/55R19
                                             A94)N255)

                                             255/55R19
                                             A94)ER1)

                                             265/50R19



Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147 bis 219  Jaguar S-Type             245/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge bis                                                  K03)K15)K35)S01)
              Modelljahr 2001)
 147 bis 219  Jaguar S-Type             245/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge ab                                                   K03) S01)
              Modelljahr 2002)
 291          Jaguar S-Type R           245/35R19                             A01) bis A10)
              (Fahrzeuge bis            E49)                                  K03)K15)K35)S01)
              Modelljahr 2001)

 291                Jaguar S-Type R          245/35R19                        A01) bis A10)
                    (Fahrzeuge ab            E49)                             K03)S01)
                    Modelljahr 2002)
e11*98/14*0115*14   1095/1185(0)                                              5/108/63,3



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                                 e11*2007/46*2150*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 177         Jaguar XE               225/40R19                         A02) bis A10)
                    (Heckantrieb)           A01) A94a)K13) K25)               E19a)

                                             245/35R19
                                             A01) K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-D0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    3/6                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                                   e11*2001/116*0323*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202            Jaguar XF               235/40R19                         A02) bis A10)
                                                                                 EF0)S01)
                                                235/45R19

                                                245/40R19




Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                                    e11*2007/46*2981*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280            Jaguar XF               225/40R19                         A02) bis A10)
                       (Heckantrieb)           A94)N235)                         E19a)

                                                225/40R19 M+S
                                                A94)

                                                225/45R19
                                                A94)N235)

                                                225/45R19 M+S
                                                A94)

                                                235/40R19
                                                A94)N245)

                                                245/40R19
                                                A94)



Typ:                         N3
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
152 bis 291   Jaguar XJ               245/45R19                                  A02) bis A10) E44)
                                      E51)                                       S01)


e11*2001/116*0217*08   1100/1320(-)                                              5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-D0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-D0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
     vorn/hinten :1500 / 1720 kg).

E49) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig vorne und hinten mit (Sommer-
     ) Reifengröße Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E51) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße ab Nennbreite 255/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1405 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




RA-000694-D0-104-19a~JA-5-108-63_3-ET45_SL3.9805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48844
Nr. :                      RA-000694-D0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    6/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 SL3.9805


K35) An Achse 2 ist der Kunststoffspritzschutz im Bereich der Stoßfängeroberkante warm nach
     innen zu formen bzw. auszuschneiden. Die dahinterliegende Befestigungskante für den
     Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu kürzen.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ SL3.9805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.05.2017




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