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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    41R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          41R8755.251
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    63,35 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           735 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2255 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Jaguar (GB)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CC9, CCX, CF1, JA, JB, N 3       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2150 120 Nm
                                 M12x1,5
DC, DF                           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2145 140 Nm
                                 M14x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DF                                 e11*2007/46*4161*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 183         Jaguar E-Pace           225/60R18                         A02) bis A10)
                                                                              B32)EF0)
                                             225/65R18

                                             235/60R18

                                             245/55R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
DC                                 e11*2007/46*3324*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280         Jaguar F-Pace           235/65R18                         A02) bis A10)
                                            A94)N245)

                                             245/60R18
                                             A94)N255)

                                             255/60R18
                                             A94)

                                             265/55R18

                                             265/60R18
                                             ER1)GE2)



Typ:                          CCX
ABE / EG-Genehmigung:         e11*98/14*0115*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 147 bis 219  S-Type                    225/40R18                             A02) bis A10)
              (Fahrzeuge bis                                                  S01)
              Modelljahr 2001)

 147 bis 219        S-Type                   225/40R18 M+S                    A02) bis A10)
                    (Fahrzeuge ab                                             S01)
                    Modelljahr 2002)

e11*98/14*0115*14   1095/1185(0)                                              5/108/63,3




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*98/14*0176*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 169   X-Type                   225/40R18                                 A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K13)K37)
                                                                                 S01)

e11*98/14*0176*11      1150/1170                                                 5/108/63,3



Typ:                          N3
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 152 bis 291  Jaguar XJ6 Diesel,       235/50R18 M+S                             A02) bis A10)E44)E47)
              Jaguar XJ6,              E05)                                      S01)
              Jaguar XJ8,
              Jaguar XJR               235/50R18
                                       E05a)

                                                245/45R18

e11*2001/116*0217*08   1100/1320(-)                                              5/108/63,3



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                                    e11*2007/46*2150*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 221            Jaguar XE               225/45R18                         A02) bis A10)
                       (Allrad)                A94)

                                                235/45R18
                                                A01)K03)K13)K25)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                                    e11*2007/46*2150*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 221            Jaguar XE               225/45R18                         A02) bis A10)
                       (Heckantrieb)           A94)

                                                235/45R18
                                                A01)K13)K25)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CC9                            e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202     Jaguar XF               235/45R18                         A02) bis A10)
                                        A94)                              EF0)S01)

                                         235/50R18
                                         A94)

                                         245/45R18
                                         A94)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JB                             e11*2007/46*2981*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 221     Jaguar XF               225/50R18                         A02) bis A10)
                (Heckantrieb)           A94)                              E19a)EF0)

                                         235/45R18
                                         A94)

                                         245/45R18
                                         A94)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B32) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - belüftete Bremsscheibe Ø325x30 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.



RA-000562-F0-104-19a~JA-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 255/45R19 (zul. Achslast
     vorn/hinten :1500 / 1720 kg).

E47) Nur zulässig für Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig mit Rädern mit Felgenbreite
     7½ Zoll ausgerüstet sind oder solche Rädergrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1410 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

GE2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 265/40R22 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.




RA-000562-F0-104-19a~JA-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 10 zur ABE-Nr. 46270
Nr. :                      RA-000562-F0-104
Anlage-Nr. :               19a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 41R8755


K37) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Das Kunststoffinnenradhaus ist von seitlicher Schutzleiste bis ca. 100 mm unterhalb
       der Oberkante des hinteren Stoßfängers im Bereich von Radhauskante bis ca. 60 mm
       Höhe nach außen an die Radhauswand warm einzuformen.
     - Die Radhauskante ist im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis zum Schweller ganz
       umzulegen und nach außen aufzuweiten.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

Die Anlage Nr. 19a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.05.2018




RA-000562-F0-104-19a~JA-5-108-63_3-ET45_41R8755.docx
						
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