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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                 23a                                                  TUV NORD
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Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_8019



Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     9EVO_8019

Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad

Handelsmarke:                                                Fondmetal

Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse

Radausführung:                                               45 5108Y

Radausführungskennz.:                                         LK108Y

Radgröße:                                                    8Jx19H2

Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm

Lochkreisdurchmesser:                                         108 mm

Lochzahl:                                                        5

Mittenlochdurchmesser:                                        75 mm

Zentrierart:                                            Mittenzentrierung

Zentrierring:                                               2i63,4 @e75

geprüfte Radlast: *)                                          650 kg

Reifenabrollumfang:                                          2270 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:     JAGUAR


Radbefestigung
Auflagen-|Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                                    140 Nm
BF2          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    120 Nm
BF3          1+2   |Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                    125 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                       RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                     23a                                             TuV¥ NORD
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Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_8019



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
DF                               e11*2007/46*4161*..
DF                               e5*2007/46*1050*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen             uflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 221      Jaguar E-Pace            225/55R19                         AO2) bis A10)
                                          N235)                             B32) BF1) ER1)

                                          235/50R19


                                          235/55R19
                                          GG7)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                               e11*2007/46*2150*..
JA                               e5*2007/46*1049*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 221      Jaguar XE                225/40R19                         AO1) bis A10)
                 (Heckantrieb)            A94a) K13) K25)                   BF2) EFO)

                                          245/35R19
                                          K03)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
JA                               e11*2007/46*2150*..
JA                               e5*2007/46*1049*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 221     Jaguar XE                 225/40R19                         AO1) bis A10)
                (Allrad)                  A94a) K13) K25)                   BF2) EFO) KO3)

                                          245/35R19



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
CCc9                             e11*2001/116*0323*..
Motorleistung   |Handelsbezeichnungen     [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 202     Jaguar XF                 235/40R19                         AO2) bis A10)
                                                                            BF3) EB1) EFO) ER1) S01)
                                          235/45R19


                                         245/40R19
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                            RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                     23a                                             TuVNORD
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Auftraggeber :                   Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                       9EVO_8019




Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
JB                               e11*2007/46*2981*..
JB                               e5*2007/46*1048*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 280      Jaguar XF, XF Sportbrakel225/40R
                                               19                           AO2) bis A10)
                 (Heckantrieb)            N235) T93)                        A94) BF3) ER1)

                                          225/40R19 M+S
                                          T93)


                                          225/45R19
                                          GFR) N235)


                                          225/45R19 M+S
                                          GFR)

                                          235/40R19
                                          N245)


                                          245/40R19



Typ(en):                         ABE/ EG-Genehmigung(en):
JB                               e11*2007/46*2981"..
JB                               e5*2007/46*1048*..
Motorleistung    |Handelsbezeichnungen    [zulässige Reifengrößen           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 280      Jaguar XF, XF Sportbrakel225/40R
                                               19                           AO2) bis A10)
                 (Allrad)                 N235) T93)                        A94) BF3) ER1)


                                          225/40R19 M+S
                                          T93)


                                          225/45R19
                                          GFR) N235)


                                          225/45R19 M+S
                                          GFR)

                                          235/40R19
                                          N245)


                                          245/40R19



Auflagen und Hinweise


A01)      Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
          Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
          Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
          StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
          veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                  23a                                                TuV¥ NORD
Seite :                       4/6                                                           Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019



A02)      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
          Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
          Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
          dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
          Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


A03)      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
          verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
          in Anlage O befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
          entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
          nicht zulässig.


A04)      Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
          weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
          Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
          Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)      Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
          Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
          Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
          über die Radkontur hinausragen.

A06)      Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
          Befestigungsteile zu verwenden.

A07)      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
          vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
          als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
          Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
          Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
          werden.

A09)      Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
          denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
          wird.


A10)      Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
          Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
          und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94)      Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


A94a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
          auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
          Fahrzeugherstellers).


B32)      Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
          ¢  belüftete Bremsscheibe @325x30 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                          RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                   23a                                              TuV¥ NORD
Seite :                        5/6                                                          Mobilitat
Auftraggeber :                 Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                     9EVO_8019



BF1)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
          Anzugsmoment: 140 Nm


BF2)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          Anzugsmoment: 120 Nm


BF3)      Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
          Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
          Anzugsmoment: 125 Nm


EB1)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
          ¢   Achse 1:   mit Scheibe @350x32 mm


EFO)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
          Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
          Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
          Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
          einer Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
          Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


G01)      Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
          Wegstreckenzahlers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
          liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
          nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

GFR)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
          245/40R19, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
          Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw. in der
          EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
          beachten.


GG7)      Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/55R19,
          235/60R18, 235/65R17, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
          den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung | oder COC- Papier) bzw.
          in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
          beachten.

K03)      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
          durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
          Radmitte herzustellen.
          Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
          Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
          genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)      An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
          Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
          kürzen.


K25)      An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
          mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 52856 nach 822 StVZO
Nr. :                        RA-001038-B0-072
Anlage-Nr. :                 23a                                               TuV¥ NORD
Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
Teiletyp :                   9EVO_8019




N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
        nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
        Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
        | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
        nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
        Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
        | oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

S01)    Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
        sind zu entfernen.

T93)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
        Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
        Reifen). Auflage AO3) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage 23a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 9EVO_8019 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.


Geschäftsstelle Essen, 03.09.2019
						
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