Seite 1
Seite 2
Seite 3
							               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 22 JAGUAR                                                    Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                        Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                            Seite: 1 von 3

                               Fahrzeughersteller              JAGUAR




               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 50
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-      zul.       zul.      gültig
                                                                                     och     werkstoff          Rad-       Abroll    ab
                                       Kennzeichnung          Kennzeichnung          in mm                      last       umf.      Fertig
                                       Rad                    Zentrierring                                      in kg      in mm     datum
               TREZHKA50D634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    10/09
               TREZHKA50O634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZHKA50S634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZHKA50T634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    01/11
               TREZHKA50W634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    03/09
               TREZHKA50Y634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    06/09
               TREZHKA50634            PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    06/09
               TREZHSA50D634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        595      2159    10/09
§22 47675*28




               TREZHSA50D634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    10/09
               TREZHSA50O634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZHSA50S634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    04/12
               TREZHSA50T634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    01/11
               TREZHSA50W634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        595      2159    03/09
               TREZHSA50W634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        600      2129    03/09
               TREZHSA50W634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        620      2062    03/09
               TREZHSA50W634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    03/09
               TREZHSA50Y634           PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    06/09
               TREZHSA50634            PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        595      2159    03/09
               TREZHSA50634            PCD108 ET50            Ø70.1 Ø63.4                 63,4     Kunststoff        638      1995    03/09
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : JAGUAR
               Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJF5


               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm




                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 22 JAGUAR                                                 Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                     Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 3
               Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR X-TYPE
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen      Auflagen
               CF1          e11*98/14*0176*.. 96 - 170 205/55R16                 51G; 51J                erhöhtes
                                                                                                         Anzugsmoment
                                                                                                         120 Nm; Kombi;
                                                                                                         Limousine;
                                                                                                         10B; 11G; 11H; 12M;
                                                                                                         51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                         725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                         74P; 740; 4GZ


               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex z u vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand ent sprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
§22 47675*28




                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
                    Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
                    wird, möglich.
               4GZ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsy stems mit Sensoren Art.
                    Nr.: C2Z15016 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
                    Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bz w.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                    Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                    EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                    Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                    des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
               51J)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                      Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.


                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0177-09-WIRD/N27
               zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
               ANLAGE: 22 JAGUAR                                                Radtyp: TREZ_A
               Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH                                    Stand: 29.08.2022
               ______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                  Seite: 3 von 3
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
§22 47675*28




                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74H) Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
                    Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen