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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     1/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                      75R8805
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                 RONAL
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                             75R8805.05
                 Radausführungskennz.:                                      75R8805.05
                 Radgröße:                                                    8Jx18H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        108 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
§22 100087*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø63,3
                 geprüfte Radlast: *)                                          730 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   JAGUAR

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                       ZP50543     140 Nm
                BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                       ZP50544     120 Nm
                BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                       ZP50544     125 Nm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     2/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                DF                            e11*2007/46*4161*..
                DF                            e5*2007/46*1050*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                110 bis 221     Jaguar E-Pace          225/60R18                                A02) bis A10)
                                                       N235)                                    A11) BF1) EF0)

                                                        225/65R18
                                                        GHK) N235)

                                                        235/60R18
                                                        GHH)


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                JA                            e11*2007/46*2150*..
§22 100087*00




                JA                            e5*2007/46*1049*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                                A02) bis A10)
                                (Heckantrieb)          A94)                                     A11) BF2) EF0)

                                                        235/45R18
                                                        A01) K03) K13) K25)

                                                        245/40R18
                                                        A01) A94a) K03)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A02) bis A10)
                                                                             A94a)              A11) BF2) EF0)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     3/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                JA                            e11*2007/46*2150*..
                JA                            e5*2007/46*1049*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 221     Jaguar XE              225/45R18                                A01) bis A10)
                                (Allrad)               A94)                                     A11) BF2) EF0) K03)

                                                        235/45R18
                                                        K13) K25)

                                                        245/40R18
                                                        A94a)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/45R18            245/40R18          A01) bis A10)
§22 100087*00




                                                        K03)                 A94a)              A11) BF2) EF0)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                CC9                           e11*2001/116*0323*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 202     Jaguar XF             235/45R18                                 A02) bis A10)
                                                      A94)                                      BF3) EB1) EF0) S01)

                                                        235/50R18
                                                        A94)

                                                        245/45R18
                                                        A94)

                                                        255/45R18
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     4/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                JB                             e11*2007/46*2981*..
                JB                             e5*2007/46*1048*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                120 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 225/50R18                               A02) bis A10)
                                (Heckantrieb)            N235)                                   A11) A94) BF3) E28) EF0)

                                                         225/50R18 M+S

                                                         235/45R18
                                                         N245)

                                                         245/45R18

                                                         255/45R18
                                                         GFM)
§22 100087*00




                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                         N235)                A94)               A11) BF3) E28) EF0) GFM)
                                                                                                 V00)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                JB                             e11*2007/46*2981*..
                JB                             e5*2007/46*1048*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                132 bis 280     Jaguar XF, XF Sportbrake 225/50R18                               A02) bis A10)
                                (Allrad)                 N235)                                   A11) A94) BF3) E22) EF0)

                                                         225/50R18 M+S

                                                         235/45R18
                                                         N245)

                                                         245/45R18

                                                         255/45R18
                                                         GFM)

                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         225/50R18            255/45R18          A02) bis A10)
                                                         N235)                A94)               A11) BF3) E22) EF0) GH2)
                                                                                                 V00)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     5/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100087*00




                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     6/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                       Zubehörkit: ZP50543
                       Anzugsmoment: 140 Nm
§22 100087*00




                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: ZP50544
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                       Zubehörkit: ZP50544
                       Anzugsmoment: 125 Nm

                E22)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb

                E28)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb

                EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE Jaguar 747 mit belüfteter Scheibe Ø326x30 mm
                       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Jaguar 866 Ate mit belüfteter Scheibe Ø235x20 mm

                EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     7/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                GFM) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GH2) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17,
                     245/40R19, 245/45R18, 255/35R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                GHH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20,
                     235/55R19, 235/60R18, 235/65R17, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GHK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/50R20,
§22 100087*00




                     235/55R19, 245/45R21 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                       kürzen.

                K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
                       mm aufzuweiten.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                       sind zu entfernen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000087-00-0-104
                Anlage-Nr. :                14a
                Seite :                     8/8
                Auftraggeber :              Ronal GmbH
                Teiletyp :                  75R8805


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 14a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026
§22 100087*00
						
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