GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
Hersteller RVS Srl
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Auftraggeber RVS Srl
via per Salvatronda 60
I 31033 Castelfranco Veneto TV
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell AC-521
Typ AC-521 2090
Radgröße 9JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
U78 AC-521 2090 U78 / ohne Ring 5/108/63,4 58 750 2300
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55807522, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54360 , RADTYP AC-521 2080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54362*02
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54362
Herstellerzeichen RVS
Radtyp und Ausführung AC-521 2090 ... (s.o.)
Radgröße 9JX20H2
Einpresstiefe ET... (s.o.)
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 125 -
S02 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 33,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Jaguar
Volvo
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Jaguar XE 120-184 255/30R20 R03 T92 A12 A14 A18
JA 120-184 265/30R20 R03 T94 A58 Lim P35
e11*2007/46*2150*.., 120-184 275/30R20 R03 V20 HA2 S01
e5*2007/46*1049*..
Volvo C40 80, 160 255/40R20 A12 R03 A14 A18 A57
X 80, 160 265/40R20 A12 R03 V20 Vn2 HA2
e9*2007/46* 80, 160 275/35R20 A12 R03 S02
3146*13-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Volvo EC40, C40 101-128 255/40R20 AS7 R03 A14 A18 A58
X 101-128 265/40R20 A12 R03 AHa V20 Vn2
e9*2007/46*3146*16-.. 101-128 275/35R20 A12 R03 HA2 S02
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EC40, C40 183 255/40R20 A12 R03 A14 A18 A56
X 183 265/40R20 A12 R03 V20 Vn2 HA2
§22 54362*02
e9*2007/46*3146*16-.. 183 275/35R20 A12 R03 S02
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EX40, XC40 101-128 255/40R20 AS7 R03 A14 A18 A58
Recharge 101-128 265/40R20 A12 R03 AHa V20 Vn2
X 101-128 275/35R20 A12 R03 HA2 S02
e9*2007/46*3146*16-..
- RWD, Heckantrieb
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo EX40, XC40 183 255/40R20 A12 R03 A14 A18 A56
Recharge 183 265/40R20 A12 R03 V20 Vn2 HA2
X 183 275/35R20 A12 R03 S02
e9*2007/46*3146*16-..
- AWD, Allrad
- Elektro
- ab Modell 2023
Volvo XC40 Recharge 80, 160 255/40R20 A12 R03 A14 A18 A57
X 80, 160 265/40R20 A12 R03 V20 Vn2 HA2
e9*2007/46* 80, 160 275/35R20 A12 R03 S02
3146*09-15
- Elektro
- bis Modell 2022
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55807522, Ausfertigung 1
(KBA-NUMMER 54360 , RADTYP AC-521 2080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 54362*02
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 54362*02
AHa Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.
AS7 Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.
HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 11, Gutachten Nummer 55807522, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 54360 ,
RADTYP AC-521 2080) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.
P35 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
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V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R20 255/30R20, 265/30R20
Nr. 2 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3 235/35R20 265/30R20, 275/30R20
Nr. 4 235/45R20 255/40R20, 265/40R20
Nr. 5 235/50R20 255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
Nr. 6 235/55R20 285/45R20
Nr. 7 245/30R20 255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 8 245/35R20 265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 10 245/45R20 275/40R20, 285/40R20
Nr. 11 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 12 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 13 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 14 255/45R20 285/40R20
Nr. 15 255/50R20 285/45R20
Nr. 16 255/55R20 295/45R20
Nr. 17 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 18 265/35R20 295/30R20, 305/30R20
§22 54362*02
Nr. 19 265/40R20 295/35R20, 305/35R20
Nr. 20 265/45R20 295/40R20
Nr. 21 265/50R20 295/45R20
Nr. 22 275/35R20 305/30R20
Nr. 23 275/40R20 305/35R20, 315/35R20
Nr. 24 275/45R20 305/40R20
Nr. 25 285/35R20 335/30R20
Nr. 26 285/40R20 325/35R20
Nr. 27 295/35R20 335/30R20, 345/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 1. Oktober 2025 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.54362 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Prüfbericht Nr.55800123 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ AC-521 2090
Hersteller RVS Srl
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 1. Oktober 2025
§22 54362*02
Schmidt 00456558.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim