Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
							Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 44 CHRYSLER                                                   Radtyp: OMUL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                              Stand: 06.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 4

Fahrzeughersteller                          : CHRYSLER (USA)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 15 H2              Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/5                        Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                                Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                       och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last    umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)    (mm)     datum
OMUL6BP35B571 PCD100 ET35                      Ø60.1 Ø57.1                  57,1   Kunststoff      645     2125    08/09
OMUL6BP35571  PCD100 ET35                      Ø60.1 Ø57.1                  57,1   Kunststoff      645     2125    01/09
OMUL6KA35B571 PCD100 ET35                      Ø60.1 Ø57.1                  57,1   Kunststoff      645     2125    08/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : CHRYSLER (USA)
Befestigungsteile                           : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                     : AEZ Artikel-Nr. ZJC1
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 110 Nm für Typ : JA; JX; M?6?; PL; PT; S?7?
                                              135 Nm für Typ : JR
Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER CRUISER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
PT           e11*98/14*0058*.. 85 - 164 185/65R15                    51G; 52J                   Pkw geschlossen;
                                        195/65R15                    51G                        Cabrio;
                                        205/60R15 91                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                74P; 76Q
PT             e11*98/14*0058*..         85 - 164 185/65R15          12T; 51G; 52J              Reifen mit
                                                                                                Schneeketten; Pkw
                                                                                                geschlossen; Cabrio;
                                                                                                10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                                71K; 721; 725; 73C;
                                                                                                74A; 74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER NEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                       Auflagen zu Reifen         Auflagen
PL           e11*93/81*0007*.. 85 - 109 185/55R15 82                 11A; 24M; 51J; 663         10B; 11B; 11G; 11H;
S?7?         e11*93/81*0007*..                                                                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                                725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                                74P
PL             e11*98/14*0057*..         85 - 112 185/60R15-84       11A; 22B; 24J; 24M         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/55R15-85       11A; 22B; 24J; 24M         12A; 51A; 71K; 721;
                                                  205/50R15-86       11A; 22B; 24C; 24D         725; 73C; 74A; 74H;
                                                  205/55R15-88       11A; 22B; 24C; 24D         74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 44 CHRYSLER                                               Radtyp: OMUL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 4
Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER SEBRING
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
JR           e11*98/14*0138*.. 104 - 149 185/65R15               51G; 52J                 Pkw geschlossen;
                                         205/65R15               11A; 22B; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/60R15 94       11A; 22B; 24J; 24M;      725; 73C; 74A; 74H;
                                                                 362                      74P; 76Q
JR             e11*98/14*0138*..    104 - 149 185/65R15          51G; 52J                 Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P; 76Q; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     CHRYSLER STRATUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
JA           e11*93/81*0012*.. 96 - 120 185/65R15                51G                      bis Nachtrag 2; Pkw
M?6?         e11*93/81*0012*..          195/60R15-88                                      geschlossen;
                                        195/65R15                51G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                        205/55R15-87             11A; 22B; 24J; 24M       12A; 51A; 71K; 721;
                                        205/60R15-91             11A; 22B; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74H;
                                                                                          74P
JX             e11*93/81*0028*..    96 - 120 195/60R15-88        11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                             195/65R15-91        11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                             205/60R15-91        11A; 24J                 725; 73C; 74A; 74H;
                                             215/60R15-94        11A; 22B; 24J; 367       74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 44 CHRYSLER                                               Radtyp: OMUL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 4
      Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
      nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0427-08-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47633
ANLAGE: 44 CHRYSLER                                               Radtyp: OMUL
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 06.09.2014
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 4
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
663) Sofern Reifen der Größe 185/55 R 15 auf der Felge 7 J x 15 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.