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							Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 17                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller                       : KIA, MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 7 1/2 J X 17 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/5                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8          ohne                         67,1                    682    2251     11/05
C8 757 4810         C8 757 CMS428/8          ohne                         67,1                    720    2115     11/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 108 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88            51J                         Pro Cee'd (2-türig
                                          205/50R17 89            11A; 24J; 24M; 51J          Schrägheck);
                                          215/45R17 87            11A; 24M; 5ET               Frontantrieb;
                                          225/45R17 91            11A; 24J; 24M               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 205/45R17 88        51J                         Sporty wagon
                                              205/50R17 89        51J                         (Kombi); Nicht Pro
                                              215/45R17 87        5ET                         Cee'd (2-
                                              225/45R17 91                                    t.Schrägh.);
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MAZDA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : Z 75 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm für Typ : CA; ER; GG/GY; GG1; GH; NC1; NC1E; SE; TA
                                           120 Nm für Typ : BK; CR1
Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 191            235/65R17 104 52J                            nur bis
                                                                                              e11*2001/116*0308*0
                                                                                              1; Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76Z



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 17                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/40R17 80           11A; 24J; 24M               MX-5 "Softtop"; MX-
NC1E         e1*2001/116*0371*..           205/45R17 84           11A; 24J; 24M               5 "Roadster Coupe";
                                           215/40R17 83           11A; 24J; 24M               nur bis
                                                                                              e11*2001/116*0202*0
                                                                                              2; Cabrio;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17             51G; 52J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93          MCS                         12K; 51A; 71K; 723;
                                            245/45R17 95          MCS                         73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
CA           e13*96/79*0028*.., 76 - 106 215/40R17                11A; 22B; 631               10B; 11B; 11G; 11H;
               G138                                                                           12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
TA           e13*98/14*0002*..  120       215/50R17 91                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 90                                        12A; 51A; 71K; 723;
                                          235/45R17 93                                        73C; 74A
TA           e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90            11A; 21M; 52A               Lenkung Achse 1;
             G517               105 - 155 225/45R17               11A; 21M; 52A; 631          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191           205/50R17 89       11A; 22I; 52J               Mazda 3 MPS;
                                               215/45R17 87       52J                         Schrägheck;
                                               225/45R17 91       52J                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A; 76S;
                                                                                              76Z
BK             e1*2001/116*0234*..   62 - 110 205/50R17 89                                    Stufenheck;
                                              215/45R17 87                                    Schrägheck;
                                              225/45R17 90                                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 723;
                                                                                              729; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91           11A; 22I                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           215/45R17 91                                       12A; 51A; 71K; 723;
                                           225/45R17 90           11A; 22I; 366               73C; 74A



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 17                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W 5ET                                  Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91                                       Schrägheck;
                                           225/45R17 90 11A; 22I                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                              723; 73C; 74A; 76S
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91        11A; 24J; 24M; 51J          Schrägheck;
                                              205/55R17 91        11A; 24J; 24M; 51J          Frontantrieb;
                                              215/50R17 91        11A; 22I; 24J; 24M          10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R17 91        11A; 24J; 24M               12A; 51A; 71K; 723;
                                              225/50R17 94        11A; 22I; 24J; 24M          729; 73C; 74A; 76S
                                              235/45R17 94        11A; 22I; 24J; 24M; 68A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 17                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
     Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
     Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
     ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0646-05-MURD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46572
ANLAGE: 17                                                          Radtyp: C8 757
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH                             Stand: 28.07.2009
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68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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