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							Gutachten 366-0084-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49926
ANLAGE: 19 KIA                                                         Radtyp: TTIY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                   Stand: 27.09.2016
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Fahrzeughersteller                           : KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-     zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff         Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                        Kennzeichnung        (mm)                      last      umf.     Fertig
              Rad                                  Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
TTIY2BP45D541 PCD100 ET45                          Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff       625     2007    12/14
TTIY2BP45541 PCD100 ET45                           Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff       625     2007    12/14
TTIY2SA45D541 PCD100 ET45                          Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff       625     2007    12/14
TTIY2SA45541 PCD100 ET45                           Ø60.1 Ø54.1              54,1     Kunststoff       625     2007    12/14
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller             : KIA
Befestigungsteile                            : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                      : AEZ Artikel-Nr. ZJT1
Anzugsmoment der Befestigungsteile           : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     JB / Rio
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
DE           e4*2001/116*0093*.. 65 - 83             205/40R17 84                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                  71 - 83            205/40R17 80     5DA                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                74P

Verkaufsbezeichnung:     RIO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis            kW          Reifen           Auflagen zu Reifen        Auflagen
UB           e11*2007/46*0195*..         51 - 80     195/45R17 85                               Schrägheck;
                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 7AY; 7BC;
                                                                                                71C; 71K; 721; 725;
                                                                                                73C; 74A; 74P; 4C2

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0084-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49926
ANLAGE: 19 KIA                                                    Radtyp: TTIY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
4C2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X300 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
5DA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
7AY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3V600 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
7BC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3X305 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0084-14-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49926
ANLAGE: 19 KIA                                                    Radtyp: TTIY
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.09.2016
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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