Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 1/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-4L
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: SPT 605-4L
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: Anzio
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: A2
Radausführungskennz.: A2
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 46 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 63,30 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Z 06 Ø63,3-Ø54,1
geprüfte Radlast: *) 615 kg
Reifenabrollumfang: 1960 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: KIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 MP8 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 2/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA e4*2001/116*0085*..
BAG e11*2001/116*0328*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
45 bis 48 Kia Picanto 165/50R15 A02) bis A10)
A93a) BF1)
175/50R15
185/45R15
195/45R15
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
BA e4*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Kia Picanto 195/45R15 A01) bis A10)
BF1) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TA e4*2007/46*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 63 Kia Picanto 165/50R15 A01) bis A10)
A93) K03) BF1) K04)
175/50R15
A93a) K01)
185/45R15
A93) K03)
195/45R15
K01) K60)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 3/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JA e11*2007/46*3848*..
JA e5*2007/46*1078*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 74 Kia Picanto 165/55R15 A02) bis A10)
A93) N175) BF1)
165/60R15
N175)
175/55R15
185/50R15
A01) K03)
185/55R15
A01) K03)
195/50R15
A01) K01) K04)
205/50R15
A01) K01) K04) K13) K22) K25) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2001/116*0093*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 82 Kia Rio 175/60R15 A02) bis A10)
BF1)
185/60R15
195/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YB e11*2007/46*3777*..
YB e5*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 88 Kia Rio 185/60R15 A02) bis A10)
A93a) BF1)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
A01) K04)
215/55R15
A01) K01) K04)
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Nr. : RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. : 8a
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-4L
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YB e11*2007/46*3777*..
YB e5*2007/46*1077*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 100 Kia Stonic 185/65R15 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
Serienreifen in 15 Zoll) 195/60R15
205/55R15
205/60R15
215/55R15
225/50R15
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Nr. : RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. : 8a
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Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
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Teiletyp : SPT 605-4L
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an der
Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: MP8
Anzugsmoment: 110 Nm
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 51974 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000953-C0-413
Anlage-Nr. : 8a
Seite : 6/6
Auftraggeber : Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Teiletyp : SPT 605-4L
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K60) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
• die verschraubte Kunststoffverkleidung ist im Bereich Stoßfängeroberkante auszuschneiden,
• die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 8a mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ SPT 605-4L des Auftraggebers Superior Industries Leichtmetallräder Germany
GmbH
Geschäftsstelle Essen, 15.07.2020