Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 1/3 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 60430
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: LK 100
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø56,1
geprüfte Radlast: 580 kg
bei Reifenabrollumfang: 1980 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
FA, FB Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
M12x1,5
Typ: FA
ABE / EG-Genehmigung: G485; e13*95/54*0021*.., e13*96/27*0021*
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 82 Kia Sephia 185/60R14 A01) bis A10)
(4-türig Stufenheck, B16)K49)K50)
4-türig Schrägheck) 195/60R14
G01)
G485/NT05 860/860860/860 4/100/56
e13*96/27*0021*03E
RA-000353-K0-015-04b~KI-4-100-56-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 2/3 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
Typ: FB
ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 84 Kia Shuma, 185/65R14 A02) bis A10)
Kia Shuma II
(4-türig Stufenheck, 195/60R14
4-türig Schrägheck)
e4*98/14*0024*11 870/900 4/100/56
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
RA-000353-K0-015-04b~KI-4-100-56-ET38.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 45863
Nr. : RA-000353-K0-015
Anlage-Nr. : 4b
Seite : 3/3 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 60430
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
B16) Der Halter des Handbremsseils ist so zu verbiegen, dass ein Abstand von mindestens 10
mm gewährleistet ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten ist die Blechlasche im Radhaus im Bereich des Übergangs zum hinteren
Stoßfänger nach oben zu biegen.
K50) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante ab Oberkante Stoßfänger umzulegen.
Die Anlage Nr. 4b mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011
RA-000353-K0-015-04b~KI-4-100-56-ET38.docx