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							Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 KIA                                                       Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 08.04.2013
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Fahrzeughersteller                         : KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 J X 15 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 100/4                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last     umf.     Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                     (kg)     (mm)     datum
TREK2KA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2KA38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2KA38T561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2KA38W561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2KA38561           PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     05/09
TREK2SA38D561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     03/11
TREK2SA38O561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     11/12
TREK2SA38T561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     06/10
TREK2SA38W561          PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     03/09
TREK2SA38561           PCD100 ET38             Ø60.1 Ø56.1                 56,1    Kunststoff      575    1975     05/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJH1
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : FA
                                             110 Nm für Typ : FB
Verkaufsbezeichnung:     KIA SEPHIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FA           e13*95/54*0021*.., 59 - 82            185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               G485                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA SHUMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
FB           e4*96/27*0024*..,  65 - 85            185/55R15 82                              10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*98/14*0024*..                    195/50R15 82                              12A; 33J; 51A; 71C;
                                                                                             71K; 721; 725; 73C;
                                                                                             74A; 74P

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0171-09-WIRD/N7
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47671
ANLAGE: 25 KIA                                                    Radtyp: TREK
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 08.04.2013
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                                                                                                      Seite: 2 von 2
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
33J) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, müssen an der Vorder- und Hinterachse Stabilisatoren
     eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu
     berücksichtigen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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