Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 1/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 70738 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk 114,3 Radgröße: 7Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø66,1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2100 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm GE, JE, JES, JESG, YN, YNS M12x1,5 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (FZ ohne A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/55R17 A01)K03) 83 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (FZ mit A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/55R17 e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67 RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 2/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (FZ ohne A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/55R17 A01)K03) 100 bis 129 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (FZ mit A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/55R17 e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (LPG; FZ ohne A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/55R17 A01)K03) 104 Kia Sportage 215/55R17 A02) bis A10) (LPG; FZ mit A98a) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/55R17 e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, Optima, MG 215/50R17 A02) bis A10) 235/45R17 M00) e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, UN 205/55R17 A02) bis A10) 215/50R17 e4*2001/116*0144*10 1220/1180(0) 5/114.3/67 RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 3/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 205/50R17 A02) bis A10) (3-türig, 5-türig, Kombi) 215/45R17 225/45R17 e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 205/50R17 A02) bis A10) (5-Türer, Kombi) 215/45R17 225/45R17 e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 205/50R17 A02) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) 215/45R17 225/45R17 e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: EDI ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Kia Ceed 205/50R17 A02) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) 215/45R17 225/45R17 e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67 RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 4/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) 215/50R17 G88) 225/45R17 e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) 215/50R17 G88) 225/45R17 e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10) (LPG) 215/50R17 G88) 225/45R17 e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 5/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A93) 205/50R17 A01)K03) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A93) 205/50R17 A01)K03) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e4*2007/46*0131*02 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 6/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A93) 205/50R17 A01)K03) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10) A93) 205/45R17 A93) 205/50R17 A01)K03) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) e4*2007/46*0262*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 7/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XII zur ABE-Nr. 45811 Nr. : RA-000352-M0-015 Anlage-Nr. : 21d Seite : 8/8 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CA 70738 G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. . K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 21d mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 70738 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 07.10.2011 RA-000352-M0-015-21d~KI-5-114_3-67-ET45.docx