Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 1/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: C18 808
Art des Sonderrades: Einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: CMS 590/07
Artikel- oder Katalog-Nr: C18 808 40 10
Radgröße: 8Jx18EH2+
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 703 kg
bei Reifenabrollumfang: 2254 mm
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, ED, EDG, FG, GE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z 75 120 Nm
JE, JES, JESG M12x1,5
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 2/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10)
(FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18
K03)K04)
245/45R18
K01)K02)
83 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(FZ mit
Kotflügelverbreiterungen 235/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
245/45R18
e4*2001/116*0089*10 1220/1200 5/114.3/67
Typ: JES
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A01) bis A10)
(FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18
K03)K04)
245/45R18
K01)K02)
100 bis 129 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(FZ mit
Kotflügelverbreiterungen 235/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
245/45R18
e4*2001/116*0120*07 1220/1200 5/114.3/67
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 3/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: JESG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Kia Sportage L 225/50R18 A01) bis A10)
(LPG; FZ ohne K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm) 235/45R18
K03)K04)
245/45R18
K01)K02)
104 Kia Sportage 225/50R18 A02) bis A10)
(LPG; FZ mit
Kotflügelverbreiterungen 235/45R18
Fz.-Breite 1840 mm)
245/45R18
e1*2001/116*0346*02 1170/1200 5/114.3/67
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Magentis, ww. MG ww. 205/45R18 A02) bis A10)
Optima E44)
215/45R18
225/40R18
235/40R18
A01)K03)
e4*2001/116*0100*11 1135/1040(0) 5/114.3/67
Typ: FG
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A01) bis A10)
Kia UN K03)
235/40R18
K01)K04)K33)
e4*2001/116*0114*08 1220 / 1180 (0) 5/114.3/67
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
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Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 4/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: ED
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*..; e4*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10)
(5-türer, Kombi) K04)
215/40R18
K01)
225/40R18
K01)K21)K33)
66 bis 105 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10)
(3-türer) K04)
215/40R18
K01)
225/40R18
K01)K21)K33)K48)
e4*2001/116*0121*14 1090/1050(0) 5/114.3/67
Typ: EDG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 93 Kia Ceed 205/40R18 A01) bis A10)
(LPG; 5-türer, Kombi) K04)
215/40R18
K01)
225/40R18
K01)K21)K33)
e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*..; e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
M00)
215/45R18
A01)G88)K51)
225/40R18
A01)K28)
e4*2001/116*0139*02 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 5/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
Typ: AMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
87 Kia Soul 205/45R18 A02) bis A10)
(LPG) M00)
215/45R18
A01)G88)K51)
225/40R18
A01)K28)
e4*2001/116*0139*02 1030/970(0) 5/114.3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur vom Radhersteller mitzuliefernden
Befestigungsteile verwendet werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 6/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengrößen ab
Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten. .
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47985 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000492-A0-233
Anlage-Nr. : 16c
Seite : 7/7 Mobilität
Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH
Teiletyp : C18 808
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhauskante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen oder auszuschneiden
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 16c mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ C18 808 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH.
Essen, 05.02.2010
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc
RA-000492-A0-233-16c~KI-5-114_3-67-67_2-40-C18_808_40_10.doc