Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R7805.28
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, ED, EDG, EDI, YN, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 120 Nm
YNS M12x1,5
Typ: ED
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Cee`d 205/50R17 A02) bis A10)
(3-, 5-türig, Kombi) M00)
215/45R17
e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
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Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: ED
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Cee`d 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) M00)
215/45R17
e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67
Typ: EDG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 93 Kia Ceed LPG 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) M00)
215/45R17
e11*2001/116*0339*02 1010/1050(0) 5/114.3/67
Typ: EDI
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 92 Kia Ceed LPG 205/50R17 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) M00)
215/45R17
e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/50R17
G88)M00)
225/45R17
235/45R17
G88)
e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
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Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
M00)
215/50R17
G88)M00)
225/45R17
235/45R17
G88)
e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: AMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 Kia Soul 205/50R17 A02) bis A10)
(Gas) M00)
215/50R17
G88)M00)
225/45R17
235/45R17
G88)
e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67
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Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: YN
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/45R17
M00)
205/50R17
A01)K01)K04)M00)
215/45R17
A01)K03)
225/40R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)K55)K56)K57)
e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
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Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: YN
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/45R17
M00)
205/50R17
A01)K01)K04)M00)
215/45R17
A01)K03)
225/40R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)K55)K56)K57)
e4*2007/46*0131*02 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: YNS
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/45R17
M00)
205/50R17
A01)K01)K04)M00)
215/45R17
A01)K03)
225/40R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)K55)K56)K57)
e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: YNS
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 195/45R17 A02) bis A10)
M00)
205/45R17
M00)
205/50R17
A01)K01)K04)M00)
215/45R17
A01)K03)
225/40R17
A01)K01)K04)
225/45R17
A01)K01)K04)
235/40R17
A01)K01)K04)
235/45R17
A01)K01)K04)K55)K56)K57)
e4*2007/46*0262*00 1030/970(0) 5/114.3/67
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten. .
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 25a
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
nahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm
nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des Kunst-
stoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.02.2011
RA-000593-B0-104-25a~KI-5-114_3-67-ET48_53R7805.docx