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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CC 85830
Art des Sonderrades:                       einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                         Lk114,3
Radgröße:                                             8½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                      30 mm
Lochkreisdurchmesser:                                 114,3 mm
Lochzahl:                                                 5
Mittenlochdurchmesser:                                72,50 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                      BOØ72,5/Ø67,1
geprüfte Radlast:                                      1000 kg
bei Reifenabrollumfang:                               2280 mm

Fahrzeughersteller             : Kia Motors Corporation Seoul / Korea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
GE, XM, XMG, SL, SLS           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                        120 Nm
                               M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
Nr. :                      RA-000468-D0-015
Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 142  Magentis, ww. MG,       215/40R18                         A01) bis A10)
              ww. Optima                                                K01)
                                      225/40R18
                                      K04)K13)K22)K52)

                                        235/40R18
                                        K04)K13)K22)K25)K52)

                                        245/35R18
                                        K04)K13)K22)K52)

                                        245/40R18
                                        K04)K13)K22)K23)K25)K45)K52)
e4*2001/116*0100*13E   1135/1040(0)                                     5/114.3/67


Typ:                         XM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0358*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145  Sorento                 235/55R18                         A01) bis A10)
                                      K03)K04)

                                        235/60R18
                                        K03)K04)K53)

                                        245/55R18
                                        K01)K04)

                                        255/50R18
                                        K01)K04)
e11*2001/116*0358*06   1350/1450(0                                      5/114.3/67




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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         XM
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 145  Kia Sorento             235/55R18                          A01) bis A10)
                                      K03)K04)

                                         235/60R18
                                         K03)K04)K53)

                                         245/55R18
                                         K01)K04)

                                         255/50R18
                                         K01)K04)
e11*2007/46*0141*03   1350/1450(0)                                       5/114.3/67



Typ:                          XMG
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 128          Kia Sorento LPG          235/55R18                         A01) bis A10)
                                       K03)K04)

                                         235/60R18
                                         K03)K04)K53)

                                         245/55R18
                                         K01)K04)

                                         255/50R18
                                         K01)K04)
e13*2007/46*1098*00   1350/1450(0)                                       5/114.3/67



Typ:                         SLS
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 135    Kia Sportage           225/55R18                          A01) bis A10)
                                      M00)                               K01)K02)K58)

                                         235/50R18

                                         245/45R18

                                         245/50R18
e11*2007/46*0136*03   1200/1090(-)                                       5/114.3/67,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754
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Anlage-Nr. :               7c
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 85830


Typ:                         SL
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 135   Kia Sportage           225/55R18                         A01) bis A10)
                                      M00)                              K01)K02)K58)

                                        235/50R18

                                        245/45R18

                                        245/50R18
e11*2007/46*0166*01   1200/1090(-)                                      5/114.3/67,0



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.



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A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.



K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




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K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K45) An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng
     an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
     nahmen erforderlich:
     - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um
        20 mm zu kürzen
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindlichen Ausbuchtungen des
        Kunststoffinnenkotflügels sind auszuschneiden oder warm einzuformen.

K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des
       Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen
       nach oben zu biegen,
     - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich
       von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen,
     - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der
       Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen,
     - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm
       einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu
       befestigen.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
         Stoßfängeroberkan¬te bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
         zu kürzen
     - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
         Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
         Kunststoffverbreiterung zu kürzen.
     - Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen..

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.



Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012


RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx