Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7c Seite : 1/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Fahrzeughersteller : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment GE, XM, XMG, SL, SLS Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm M12x1,5 RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7c Seite : 2/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, ww. MG, 215/40R18 A01) bis A10) ww. Optima K01) 225/40R18 K04)K13)K22)K52) 235/40R18 K04)K13)K22)K25)K52) 245/35R18 K04)K13)K22)K52) 245/40R18 K04)K13)K22)K23)K25)K45)K52) e4*2001/116*0100*13E 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Sorento 235/55R18 A01) bis A10) K03)K04) 235/60R18 K03)K04)K53) 245/55R18 K01)K04) 255/50R18 K01)K04) e11*2001/116*0358*06 1350/1450(0 5/114.3/67 RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7c Seite : 3/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A01) bis A10) K03)K04) 235/60R18 K03)K04)K53) 245/55R18 K01)K04) 255/50R18 K01)K04) e11*2007/46*0141*03 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: XMG ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 128 Kia Sorento LPG 235/55R18 A01) bis A10) K03)K04) 235/60R18 K03)K04)K53) 245/55R18 K01)K04) 255/50R18 K01)K04) e13*2007/46*1098*00 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: SLS ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A01) bis A10) M00) K01)K02)K58) 235/50R18 245/45R18 245/50R18 e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7c Seite : 4/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: SL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A01) bis A10) M00) K01)K02)K58) 235/50R18 245/45R18 245/50R18 e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7c Seite : 5/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 7c Seite : 6/6 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K45) An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng an das äußere Karosserieblech anzulegen. K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß- nahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um 20 mm zu kürzen - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindlichen Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels sind auszuschneiden oder warm einzuformen. K53) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich vor und hinter Radmitte befindlichen Schrauben zur Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels sind zu entfernen und die dahinterliegende Blechlaschen nach oben zu biegen, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante der Radhausverbreiterung ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45° hinter Radmitte um 8 mm zu kürzen, - die in diesem Bereich befindliche Blechradhauskante ist umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen, - die Kunststoffausbuchtungen im Bereich vor und hinter Radmitte sind warm einzuformen und mit Karosseriekleber an den umgebogenen Blechlaschen zu befestigen. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkan¬te bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen. - Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 7c mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-07c~KI-5-114_3-67-ET30.docx