Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 1 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CC 85830 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: Lk114,3 Radgröße: 8½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ72,5/Ø67,1 geprüfte Radlast: 1000 kg bei Reifenabrollumfang: 2280 mm Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDG, EDI, FG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm GE, JE, JES, JESG, SL, SLS, M12x1,5 XM, XMG, YN, YNS RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 2 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - K03)K04) breiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 245/45R18 K01)K02) 83 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - breiterungen Fz.-Breite 245/45R18 1840 mm) e4*2001/116*0089*11E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - K03)K04) breiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 245/45R18 K01)K02) 100 bis 129 Kia Sportage 235/45R18 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - breiterungen Fz.-Breite 245/45R18 1840 mm) e4*2001/116*0120*08E 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage 235/45R18 A01) bis A10) (LPG; FZ ohne K03)K04) Kotflügelverbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 245/45R18 K01)K02) 104 Kia Sportage 235/45R18 A02) bis A10) (LPG; FZ mit Kotflügelverbreiterungen 245/45R18 Fz.-Breite 1840 mm) e1*2001/116*0346*02E 1170/1200 5/114.3/67 RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 3 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 142 Magentis, ww. MG, 225/40R18 A01) bis A10) ww. Optima K03) e4*2001/116*0100*13E 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens, 225/45R18 A01) bis A10) Kia UN K01)K04) e4*2001/116*0114*10 1220 / 1180 (-) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K04) 225/40R18 K21)K33) 66 bis 105 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (3-türer) K01)K04) 225/40R18 K21)K33)K48) e4*2001/116*0121*19 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Cee`d 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K04) 225/40R18 K21)K33) e4*2007/46*0132*02 1030/1055(0) 5/114.3/67 RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 4 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 215/40R18 A01) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) K01)K04) 225/40R18 K21)K33) e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67 Typ: EDI ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 92 Kia Ceed LPG 215/40R18 A01) bis A10) (5-türer, Kombi) K01)K04) 225/40R18 K21)K33) e13*2007/46*1091*00 1010/1050(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 225/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K28)K51) e4*2001/116*0139*05 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 93 Kia Soul 225/40R18 A01) bis A10) K01)K04)K28)K51) e4*2007/46*0133*05 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Kia Soul 225/40R18 A01) bis A10) (LPG) K01)K04)K28)K51) e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 5 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10) A93) 235/60R18 e11*2001/116*0358*06 1350/1450(0 5/114.3/67 Typ: XM ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 145 Kia Sorento 235/55R18 A02) bis A10) A93) 235/60R18 e11*2007/46*0141*02 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: XMG ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 128 Kia Sorento LPG 235/55R18 A02) bis A10) A93) 235/60R18 e13*2007/46*1098*00 1350/1450(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/40R18 A01) bis A10) K55)K56) K01)K02) 225/35R18 e4*2007/46*0131*03 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/40R18 A01) bis A10) K55)K56) K01)K02) 225/35R18 e4*2007/46*0131*02 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/40R18 A01) bis A10) K55)K56) K01)K02) 225/35R18 e4*2007/46*0261*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YNS ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 215/40R18 A01) bis A10) K55)K56) K01)K02) 225/35R18 e4*2007/46*0262*00 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: SLS ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A01) bis A10) K03)M00) 235/50R18 K01) 235/55R18 K03)K58) 245/45R18 K03) 245/50R18 K01)K02)K58) 255/45R18 K01) e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 7 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 Typ: SL ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 135 Kia Sportage 225/55R18 A01) bis A10) K03)M00) 235/50R18 K01) 235/55R18 K03)K58) 245/45R18 K03) 245/50R18 K01)K02)K58) 255/45R18 K01) e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 8 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 9 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250 mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen. K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen oder auszuschneiden K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante – auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen. K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich. - die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen, - die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach unten um 5 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der Stoßfängeroberkan¬te bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm zu kürzen - die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung zu kürzen. - Der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.. RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 47754 Nr. : RA-000468-D0-015 Anlage-Nr. : 22c Seite : 10 / 10 M o b ilit ä t Auftraggeber : Borbet GmbH Teiletyp : CC 85830 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 22c mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CC 85830 des Auftraggebers Borbet GmbH. Geschäftsstelle Essen, 29.02.2012 RA-000468-D0-015-22c~KI-5-114_3-67-ET40.docx