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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 04.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : KIA MOTORS (SK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                       loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     10/09
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     04/12
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     01/11
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     06/09
TREZ0KA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     06/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     10/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     10/09
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     04/12
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     01/11
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     03/09
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     06/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      595    2160     03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff      638    1995     03/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW                 Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
JD           e4*2007/46*0496*.. 66 - 99            195/55R16 87     122                          Kombi; Schrägheck;
                                                   195/60R16 89     122                          5-türig;
                                                   205/50R16 87     12R                          Frontantrieb;
                                                   205/55R16 91     12R                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/50R16 90     12A                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                   215/55R16 93     12A                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                   225/50R16 92     11A; 12A; 246; 248           76U; 4BO

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen           Auflagen
YNS          e4*2007/46*0261*.., 55 - 94           195/55R16 87     51J                          Schrägheck;
               e4*2007/46*0262*..
                                                   195/60R16 89     51J                          Frontantrieb;
                                                   205/55R16 91                                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/55R16 93                                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                                   225/50R16 92     11A; 245; 248                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                 74P; 76U; 4MO


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N9
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 04.10.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 ( nur e4*2007/46*0261*..,e4*2007/46*0262*..) ist zulässig. Das System muss gemäß
     den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
     verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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