Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 60 KIA                                                       Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 6

Fahrzeughersteller                         : KIA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                  Mitten Zentrierring-   zul.      zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff       Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung           (mm)                   last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                   (kg)      (mm)      datum
TREP0KA40D6         PCD114 ET40                Ø71.6 Ø67.1                 67,1    Kunststoff    720     2160      02/11
71
TREP0KA40M6         PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 03/10
71
TREP0KA40T67        PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 06/10
1
TREP0KA40Y6         PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 06/09
71
TREP0KA40671        PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 04/09
TREP0SA40D6         PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 02/11
71
TREP0SA40M6         PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 03/10
71
TREP0SA40T67        PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 06/10
1
TREP0SA40Y6         PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 06/09
71
TREP0SA40671        PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     680      2290 04/09
TREP0SA40671        PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     705      2200 04/09
TREP0SA40671        PCD114 ET40                Ø71.6     Ø67.1             67,1    Kunststoff     720      2160 04/09


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             107 Nm für Typ : FG; SL; SLS
                                             108 Nm für Typ : ED; TF
                                             110 Nm für Typ : GE; JE; JES; LD; UP
Verkaufsbezeichnung:     CARENS,UN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
FG           e4*2001/116*0114*.. 84 - 107 205/55R16 91                                          Frontantrieb;
                                          205/60R16 92                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/55R16 93                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                          225/50R16 92              11A; 24J; 24M; 57T          721; 725; 73C; 74A;
                                          225/55R16 95              11A; 24J; 24M               74H; 74P; 76U




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 60 KIA                                                    Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 6
Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87         11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Sporty wagon
               e4*2007/46*0132*..
                                              205/50R16 87      11A; 24J; 24M; 5ET      (Kombi); Cee'd (4-
                                              205/55R16 91      11A; 22M; 24J; 24M      türig Schrägheck);
                                              215/55R16 93      11A; 22M; 24D; 24J      Frontantrieb;
                                              225/45R16 89      11A; 24J; 24M           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92      11A; 22M; 24C; 24D      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74H; 74P; 76U
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 195/55R16 87      11A; 24J; 24M; 5ET; 51J Pro Cee'd (2-türig
                                              205/50R16 87      11A; 24J; 24M; 5ET      Schrägheck);
                                              205/55R16 91      11A; 24J; 24M           Frontantrieb;
                                              215/55R16 93      11A; 22M; 24C; 24D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/45R16 89      11A; 24J; 24M           12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16 92      11A; 22M; 24C; 24D      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                        74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     KIA CARNIVAL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
UP           e11*98/14*0112*..  93       215/60R16-95                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                93 - 121 215/60R16-99                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                         Reinf
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA MAGENTIS, MG, OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GE           e4*2001/116*0100*.. 100 - 121 205/60R16 92                                     nur bis
                                           215/55R16 93                                     e4*2001/116*0100*06;
                                           225/50R16 92         11A; 24J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/55R16 95         11A; 24J                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     KIA OPIRUS,GH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
LD           e4*2001/116*0075*.. 137 - 149 225/60R16 98                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           245/55R16 100                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA SPORTAGE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
JE           e4*2001/116*0089*.. 82 - 129 215/65R16             51G                         Allradantrieb;
JES          e4*2001/116*0120*..          235/60R16             24K; 51G                    Frontantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            74H; 74P




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 60 KIA                                                    Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 6
Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/60R16 92          12M                         Limousine;
                                          205/65R16 95          12T                         Stufenheck;
                                          215/55R16 93          12A                         Frontantrieb;
                                          215/60R16 95          12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/55R16 95          11A; 12A; 248               51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 205/55R16 91         11A; 24J; 248               Frontantrieb;
               e4*2007/46*0133*..
                                              205/60R16 92      11A; 24J; 248               10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/55R16 93      11A; 24J; 248               12A; 51A; 71C; 71K;
                                              225/50R16 92      11A; 24J; 248               721; 725; 729; 73C;
                                              225/55R16 95      11A; 24J; 248               74A; 74H; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
SL           e11*2007/46*0166*.. 85 - 135 215/65R16 98                                      Allradantrieb;
                                          215/70R16 100                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/65R16 100                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                          235/60R16 100                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U

Verkaufsbezeichnung:     SPORTAGE,SL,SLS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
SLS          e11*2007/46*0136*.. 85 - 135 215/65R16 98                                      Allradantrieb;
                                          215/70R16 100                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/65R16 100                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                          235/60R16 100                                     71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76U

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 60 KIA                                                    Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 6
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
     durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
     Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 60 KIA                                                    Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 6
      oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
      FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
      Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
      lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        205/55R16
                    Hinterachse:                        225/50R16
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0173-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47687
ANLAGE: 60 KIA                                                    Radtyp: TREP
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 27.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 6
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen