Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 51R0855
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 51R0855.38
Radgröße: 8½Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2300 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, JE, JES, JESG, GE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50846 120 Nm
SL, SLS, TF, XM, XMG M12x1,5
Typ: JE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 245/35R20 A01) bis A10)
(FZ ohne Kotflügelver - K01)K02)
breiterungen Fz.-Breite
1800 mm)
83 bis 129 Kia Sportage 245/35R20 A01) bis A10)
(FZ mit Kotflügelver - K03)K04)
breiterungen Fz.-Breite
1840 mm)
e4*2001/116*0089*11 1220/1200 5/114.3/67
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: JES
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 129 Kia Sportage 245/35R20 A01) bis A10)
(FZ ohne Kotflügelver - K01)K02)
breiterungen Fz.-Breite
1800 mm)
100 bis 129 Kia Sportage 245/35R20 A01) bis A10)
(FZ mit Kotflügelver - K03)K04)
breiterungen Fz.-Breite
1840 mm)
e4*2001/116*0120*08 1220/1200 5/114.3/67
Typ: JESG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 Kia Sportage L 245/35R20 A01) bis A10)
(LPG; FZ ohne K01)K02)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1800 mm)
104 Kia Sportage 245/35R20 A01) bis A10)
(LPG; FZ mit K03)K04)
Kotflügelverbreiterungen
Fz.-Breite 1840 mm)
e1*2001/116*0346*02 1170/1200 5/114.3/67
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, Optima, MG 235/30R20 A01) bis A10)
K01)K13)K22)K52)
e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67,0
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 225/30R20 A01) bis A10)G88)
M00) K01)K04)K28)K51)
e4*2001/116*0139*06 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: AM
ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 94 Kia Soul 225/30R20 A01) bis A10)G88)
M00) K01)K04)K28)K51)
e4*2007/46*0133*03 1030/970(0) 5/114.3/67
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: AMG
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
87 bis 93 Kia Soul LPG 225/30R20 A01) bis A10)G88)
M00) K01)K04)K28)K51)
e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67
Typ: XM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0358*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/45R20 A02) bis A10)
245/45R20
255/40R20
e11*2001/116*0358*06 1350/1450(-) 5/114.3/67,0
Typ: XM
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0141*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/45R20 A02) bis A10)
245/45R20
255/40R20
e11*2007/46*0141*01 1350/1450(0) 5/114.3/67
Typ: XMG
ABE / EG-Genehmigung: e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
128 Kia Sorento LPG 235/45R20 A02) bis A10)
245/45R20
255/40R20
e13*2007/46*1098*00 1350/1450(-) 5/114.3/67,0
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
Typ: SLS
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 235/45R20 A01) bis A10)
K58)
245/35R20
K03)
245/40R20
K03)K58)
255/35R20
K01)K58)
e11*2007/46*0136*03 1200/1090(-) 5/114.3/67,0
Typ: SL
ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 135 Kia Sportage 235/45R20 A01) bis A10)
K58)
245/35R20
K03)
245/40R20
K03)K58)
255/35R20
K01)K58)
e11*2007/46*0166*01 1200/1090(-) 5/114.3/67,0
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 225/35R20 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
zu klemmen oder auszuschneiden.
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 47895
Nr. : RA-000491-D0-104
Anlage-Nr. : 29b
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 51R0855
K52) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maß-
nahmen erforderlich:
- die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante ist um
20 mm zu kürzen
- die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindlichen Ausbuchtungen des
Kunststoffinnenkotflügels sind auszuschneiden oder warm einzuformen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
zu kürzen,
- die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 29b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R0855 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 26.04.2012
RA-000491-D0-104-29b~KI-5-114_3-67-ET40_51R0855.docx