Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: C18 706 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: CMS Radausführung: CMS 607/04 Artikel- oder Katalog-Nr: C18 706 45 10 Radgröße: 7Jx16EH2+ Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 67,20 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 710 kg bei Reifenabrollumfang: 2205 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AM, AMG, ED, EDG, FG, GE, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde Z75 120 Nm JE, JES, JESG, YN M12x1,5 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: JE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0089*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (FZ ohne Kotflügelverbreite- A93) rungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/60R16 A01)K04) 83 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelverbreite- A93) rungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/60R16 e4*2001/116*0089*10 1220/1200(0) 5/114.3/67 Typ: JES ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (FZ ohne Kotflügelver - A93) breiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/60R16 A01)K04) 100 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (FZ mit Kotflügelver - A93) breiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/60R16 e4*2001/116*0120*08 1220/1200 5/114.3/67 Typ: JESG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0346*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 104 Kia Sportage L 215/65R16 A02) bis A10) (LPG; FZ ohne Kotflügel- A93) verbreiterungen Fz.-Breite 1800 mm) 225/60R16 A01)K04) 104 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10) (LPG; FZ mit Kotflügelver- A93) breiterungen Fz.-Breite 1840 mm) 225/60R16 e1*2001/116*0346*02 1170/1200 5/114.3/67 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: GE ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 121 Kia Magentis, 205/55R16 A02) bis A10)E06) ww. Optima, MG A93) 205/60R16 A93a) 215/50R16 215/55R16 e4*2001/116*0100*11 1135/1040(0) 5/114.3/67 Typ: FG ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 106 Kia Carens , 205/60R16 A02) bis A10) Kia UN A93) e4*2001/116*0144*09 1220/1180(0) 5/114.3/67 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 195/60R16 A02) bis A10) (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) e4*2001/116*0121*15 1090/1050(0) 5/114.3/67 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: ED ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0132*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Kia Ceed 195/60R16 A02) bis A10) (3-Türer, 5-Türer, Kombi) A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) e4*2007/46*0132*00 1030/1055(0) 5/114.3/67 Typ: EDG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0339*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 93 Kia Ceed 195/60R16 A02) bis A10) (LPG; 5-türer, Kombi) A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 A01)K03) 225/50R16 A01)K03)K04) e11*2001/116*0339*02 1090/1050(0) 5/114.3/67 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: AM ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 94 Kia Soul 195/60R16 A02) bis A10) 205/55R16 A93) 205/60R16 A93)G88) 215/55R16 G88) 215/60R16 G88) 225/50R16 225/55R16 G88) 235/50R16 G88) e4*2001/116*0139*02 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: AMG ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0363*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 93 Kia Soul 195/60R16 A02) bis A10) (LPG) 205/55R16 A93) 205/60R16 A93)G88) 215/55R16 G88) 215/60R16 G88) 225/50R16 225/55R16 G88) 235/50R16 G88) e11*2001/116*0363*00 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0131*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/55R16 A02) bis A10) A93) 195/60R16 205/50R16 A01)K03)A93) 205/55R16 A01)K03) 215/50R16 A01)K01)K04)A93a) 215/55R16 A01)K01)K04) 225/50R16 A01)K01)K04) e4*2007/46*0131*01 1030/970(0) 5/114.3/67 Typ: YN ABE / EG-Genehmigung: e4*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 94 Kia Venga 195/55R16 A02) bis A10) A93) 195/60R16 205/50R16 A01)K03)A93) 205/55R16 A01)K03) 215/50R16 A01)K01)K04)A93a) 215/55R16 A01)K01)K04) 225/50R16 A01)K01)K04) e4*2007/46*0131*00 1030/970(0) 5/114.3/67 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Mus- ter bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver- wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr- zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange- geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro- ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver- wendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach- ten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge- wuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 47983 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000519-A0-233 Anlage-Nr. : 19c Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : CMS Trading Automotive GmbH Teiletyp : C18 706 A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu- lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu- ges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G88) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet oder diese nicht in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal- möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Die Anlage Nr. 19c mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ C18 706 des Auftraggebers CMS Trading Automotive GmbH. Essen, 28.05.2010 RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc RA-000519-A0-233-19c~KI-5-114_3-67-67_2-45-C18_706_45_10.doc