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							Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                                Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 16.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : KIA MOTORS (SK)
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 6 1/2 J X 16 H2             Einpreßtiefe (mm)       : 48
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-      zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff          Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                       last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
TREZ0KA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZ0KA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    04/12
TREZ0KA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    01/11
TREZ0KA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ0KA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ0KA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    06/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    10/09
TREZ0SA48D671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    10/09
TREZ0SA48O671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    04/12
TREZ0SA48T671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    01/11
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    03/09
TREZ0SA48W671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    06/09
TREZ0SA48Y671 PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       595     2160    03/09
TREZ0SA48671  PCD114.3 ET48                    Ø71.6 Ø67.1                 67,1     Kunststoff       638     1995    03/09
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJM5
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                             107 Nm für Typ : JD; YNS
                                             108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 205/55R16 91              12T                       Kombi; Frontantrieb;
                                          205/60R16 92              121                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                          215/50R16 90              12A                       51A; 71C; 71K; 721;
                                          215/55R16 93              12A                       725; 73C; 74A; 74P;
                                          215/60R16 95              12A                       76U; 4CT
                                          225/50R16 92              12A
                                          225/55R16 95              12A
                                          235/50R16 95              11A; 12A; 248; 27H




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 195/55R16 87          5ET; 51J                 Sporty wagon (Kombi);
             e4*2007/46*0132*..            205/50R16 87          5ET                      Cee'd (4-türig
                                           205/55R16 91                                   Schrägheck);
                                           215/55R16 93                                   Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4GO
ED             e4*2001/116*0121*..   66 - 106 195/55R16 87       5ET; 51J                 Pro Cee'd (2-türig
                                              205/50R16 87       5ET                      Schrägheck);
                                              205/55R16 91                                Frontantrieb;
                                              215/55R16 93       11A; 24M                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              225/50R16 92       11A; 24J; 24M            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76U; 4GO
JD             e4*2007/46*0496*..,   66 - 99   195/55R16 87      122                      Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..              195/60R16 89      122                      Schrägheck; 3-türig;
                                               205/50R16 87      12R                      5-türig; Frontantrieb;
                                               205/55R16 91      12R                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/50R16 90      12A                      51A; 71C; 71K; 721;
                                               215/55R16 93      12A                      725; 73C; 74A; 74P;
                                               225/50R16 92      11A; 12A; 246; 248       76U; 4CT

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
YNS          e4*2007/46*0261*.., 55 - 94       195/55R16 87      51J                      Schrägheck;
               e4*2007/46*0262*..              195/60R16 89      51J                      Frontantrieb;
                                               205/55R16 91                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/55R16 93                               12A; 51A; 7AK; 71C;
                                               225/50R16 92      11A; 245; 248            71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76U; 4CT

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CT) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 3N100 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
     werden.
4GO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2L600 (nur wenn auch original verbaut) ist nicht zulässig. Es kann ein geeignetes
     Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
7AK) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 52933 2M650 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
      werden.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0177-09-WIRD/N15
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47675
ANLAGE: 59 KIA MOTORS                                             Radtyp: TREZ_A
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 16.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     KIA MOTORS
       Fahrzeugtyp:    RP
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0633*..
       Handelsbez.:    Carens, Rondo

       Variante(n):    Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 310            y = 325                     VA
             26P                      x = 260            y = 275                     VA
             27B                      x = 260            y = 300                     HA
             27I                      x = 210            y = 250                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 310       y = 325             30                VA
             26N                   x = 310       y = 325             30                VA
             27F                   x = 260       y = 300             30                HA
             27H                   x = 260       y = 300             30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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