Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. : 12c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CW3-8519
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114,3 MM
Radgröße: 8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 67,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 960 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, DE, ED, EDG, EDI, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 5340 120 Nm
FG, GE, JD, JE, JES, JESG, JF, M12x1,5
LD, PS, QL, QLE, SL, SLS, TF,
UM, XM, XM FL, XMG, YN, YNS
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Nr. : RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. : 12c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 215/35R19 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) A01)K01)K04)T85)
225/35R19
A01)K01)K04)K21)K33)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 215/35R19 A02) bis A10)
(3-türer) A01)K01)K04)T85)
225/35R19
A01)K01)K04)K21)K33)K48)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed GT 225/35R19 A02) bis A10)
(3-Türer) A01)K01)K02)K62)K63)K64)
235/30R19
A01)K01)K02)K28)K62)K63)K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 Kia Ceed GT 225/35R19 A02) bis A10)
(5-Türer) A01)K01)K02)K62)K63)K64)
235/30R19
A01)K01)K02)K28)K62)K63)K64)
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Anlage-Nr. : 12c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ: GE
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, ww. MG, 225/35R19 A02) bis A10)
ww. Optima T88)
e4*2001/116*0100*13 1135/1040(0) 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 225/35R19 A02) bis A10)
A01) A93a)G5W) K03) N235)
225/35R19 M+S
A01) A93a)G5W) K03)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 196 Kia Opirus 225/45R19 A02) bis A10)
A01)G0H)K03)K33)K38)K40)N235)
235/40R19
A01)K03)K33)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 225/40R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
235/35R19
A01)K01)K04)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R19 255/35R19 A01) bis A10)
K01) K02) V00)
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Anlage-Nr. : 12c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JF e4*2007/46*1018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
99 bis 126 Kia Optima 225/40R19 A02) bis A10)
A01)K01)K02)
235/35R19
A01)K01)K02)
245/35R19
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM FL e11*2007/46*0634*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 204 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XM e11*2001/116*0358*..
XM e11*2007/46*0141*..
XMG e13*2007/46*1098*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10)
A93)
255/45R19
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Anlage-Nr. : 12c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
UM e4*2007/46*0894*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 bis 199 Kia Sorento 235/50R19 A02) bis A10)
A01)A93a)K01)K04)
235/55R19
A01)K01)K04)
245/50R19
A01)K01)K02)
275/45R19
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AMG e11*2001/116*0363*..
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 225/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)G0N)K03)K28)
Serienreifen in 15 Zoll oder
16 Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 150 Kia Soul 225/35R19 A02) bis A10)
A01)K04)
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Nr. : RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. : 12c
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG e11*2001/116*0346*..
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterungen, N235)
Fahrzeugbreite 1840 mm)
235/40R19
245/40R19
255/40R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG e11*2001/116*0346*..
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10)
(ohne A01)K01)N235)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 mm) 235/40R19
A01)K01)K04)
245/40R19
A01)K01)K04)
255/40R19
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS e11*2007/46*0136*..
SL e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 235/45R19 A02) bis A10)
(bis Modell 2013) E47)
245/45R19
A01)K03)
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Nr. : RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. : 12c
Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS e11*2007/46*0136*..
SL e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) E47a)
235/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QL e11*2007/46*3139*..
QLE e11*2007/46*3144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 225/45R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
235/45R19
A01)K01)K02)
245/45R19
A01)K01)K02)
255/40R19
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 215/35R19 A02) bis A10)
A01)K01)K02)K55)K56)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FG e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 235/35R19 A02) bis A10)
A01)K01)K04)K21)K33)
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Nr. : RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. : 12c
Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 142 Kia Magentis, Optima 225/35R19 A02) bis A10)
A01)K03)
235/35R19
A01)K01)K13)K22)K23)K25)K45)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
- Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09
E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
- Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G5W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Teiletyp : CW3-8519
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
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Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
den Auspufftopf anzulegen.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um-
und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten
K45) An Achse 2 ist die bereits serienmäßig umgelegte Radhauskante komplett um- und eng
an das äußere Karosserieblech anzulegen.
K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Befestigungsschraube des Stoßfängers ist um ca. 20 mm nach hinten zu
versetzen und die Metallasche bis zur versetzten Schraube abzutrennen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante
ist in einem Radius von 100mm um die Lasche der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden,
- der restliche Kunststoffinnenkotflügel ist eng an das Radhaus anzulegen.
RA-000645-D0-021-12c~KI-5-114_3-67-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 48488
Nr. : RA-000645-D0-021
Anlage-Nr. : 12c
Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : CW3-8519
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 12c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 12.07.2017
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