Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: AR4706
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 114G
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,60 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø72.5/Ø67.1
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2150 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corporation Seoul / Korea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AM, AMG, DE, ED, EDG, EDI, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 120 Nm
FG, GE, JD, JDG, JE, JES, M12x1,5
JESG, LD, PS, SLS, SL, TF,
YN, YNS, RP, QLE
UP Radmutter, Kegel 60°, Gewinde 4638 140 Nm
M12x1,5
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Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ: UP
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 121 Kia Carnival 215/55R16 A01) bis A10)
(bis Fz. Ident Nr. : K03)
..........6121017)
225/55R16
K03)K04)K15)
93 bis 121 Kia Carnival 215/55R16 A02) bis A10)
(ab Fz. Ident Nr. :
..........6121018) 225/55R16
A01)K03)K15)
e11*98/14*0112*14E 1413/1400 5/114.3/67
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
FG e4*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 106 Kia Carens, Kia UN 205/60R16 A02) bis A10)
A93)
205/60R16 M+S
A93)
215/55R16
A01)A93)K03)K04)
225/55R16
A01)K01)K04)K33)
235/50R16
A01)K01)K04)K33)
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Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 205/55R16 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die mit der A01)K01)K02)K28)
Serienreifengröße
205/55R16 oder 225/45R17 215/50R16
ausgerüstet sind.) A01)K01)K02)K28)
215/55R16
225/50R16
A01)K01)K02)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
RP e4*2007/46*0633*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130 Kia Carens 205/55R16 A02) bis A10)
(Nur Fahrzeuge die A01)K01)K02)K28)
wahlweise auch mit der
Serienreifengröße 205/60R16
225/45R18 ausgerüstet A01)G03)K01)K02)K27)K28)K65)
sind)
215/50R16
A01)K01)K02)K28)
215/55R16
A01)G03)K01)K02)K27)K28)K65)
225/50R16
A01)K01)K02)K28)
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Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EDG e11*2001/116*0339*..
EDI e13*2007/46*1091*..
ED e4*2001/116*0121*..
ED e4*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Ceed, Ceed SW 195/60R16 A02) bis A10)
(5-türer, Kombi) A01)A93)K03)K04)
205/55R16
A01)A93)K01)K04)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K21)K33)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e4*2001/116*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Kia Pro Ceed 195/60R16 A02) bis A10)
(3-türer) A01)A93)K03)K04)
205/55R16
A01)A93)K01)K04)
215/50R16
A01)K01)K04)
225/50R16
A01)K01)K04)K21)K33)K48)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 195/55R16 A02) bis A10)
(3-Türer) A01)K01)K04)K62)N205)
215/50R16
A01)K01)K02)K62)K63)
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Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JD e4*2007/46*0496*..
JD e4*2007/46*0497*..
JDG e50*2007/46*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100 Kia Ceed 195/55R16 A02) bis A10)
(5-Türer, Kombi) A01)K01)K04)K62)N205) EF0)
215/50R16
A01)K01)K02)K62)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
DE e4*2007/46*1139*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Kia Niro 205/60R16 A02) bis A10)
EF0)
205/65R16
A01)G01)
215/55R16
A01)K01)K04)
215/60R16
A01)G01)K01)K04)
225/55R16
A01)K01)K02)
235/50R16
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GE e4*2001/116*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Magentis, Optima 205/60R16 A02) bis A10)
EF0)
215/55R16
A01)K03)
225/55R16
A01)K01)K13)K22)
235/50R16
A01)K01)K04)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
LD e4*2001/116*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 149 Kia Opirus 225/60R16 A02) bis A10)
A01)K01)
235/55R16
A01)K01)
235/60R16
A01)G01)K01)K33)K40)
245/55R16
A01)K01)K04)K33)K38)K39)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
TF e4*2007/46*0255*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 121 Kia Optima 205/60R16 A02) bis A10)
A01)A93)K04) B24)
205/65R16
A01)K04)
215/60R16
A01)K01)K04)
225/55R16
A01)K01)K02)
225/60R16
A01)K01)K02)K25)K62)
235/55R16
A01)K01)K02)
245/50R16
A01)K01)K02)
255/50R16
A01)K01)K02)K25)K62)
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Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AMG e11*2001/116*0363*..
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 195/60R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten G0N)N205)
Serienreifen in 15 Zoll oder
16 Zoll) 205/55R16
N215)
205/60R16
A01)A93)G03)K51)N215)
215/55R16
A01)G03)K01)K04)K28)K51)N225)
225/50R16
A01)K01)K04)K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AM e4*2001/116*0139*..
AM e4*2007/46*0133*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 103 Kia Soul 195/60R16 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit
Serienreifen in 18 Zoll) 205/60R16 M+S
A01)A93)K51)
215/55R16 M+S
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
PS e4*2007/46*0825*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 113 Kia Soul 205/60R16 A02) bis A10)
A01)K04) EF0)
205/65R16
A01)K04)
215/55R16
A01)K04)
215/60R16
A01)K04)
225/55R16
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG e11*2001/116*0346*..
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10)
(mit Serienverbreiterungen, A93)N225)
Fahrzeugbreite 1840 mm)
225/60R16
A93)N235)
235/60R16
245/55R16
A01)K04)
255/55R16
A01)K01)K04)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
JESG e11*2001/116*0346*..
JE e4*2001/116*0089*..
JES e4*2001/116*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10)
(ohne A01)A93)K01)N225)
Serienverbreiterungen,
Fahrzeugbreite 1800 mm) 225/60R16
A01)A93)K01)K04)N235)
235/60R16
A01)K01)K04)
245/55R16
A01)K01)K04)
255/55R16
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS e11*2007/46*0136*..
SL e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 215/70R16 A02) bis A10)
(bis Modell 2013) A93) E46)E47)
225/65R16
A01)A93)K03)
225/70R16
A01)A93)G4C)K03)
235/60R16
A01)A93)K01)
235/65R16
A01)A93)K01)
245/60R16
A01)A93)K01)K04)
255/60R16
A01)K01)K04)K58)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SLS e11*2007/46*0136*..
SL e11*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10)
(ab Modell 2014) A93) E46)E47a)
215/70R16
A93a)
225/65R16
A93a)
225/70R16
G4C)
235/60R16
A01)A93)K03)K04)
235/65R16
A01)K03)K04)
245/60R16
A01)K01)K04)
255/55R16
A01)K01)K02)
255/60R16
A01)K01)K02)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
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Anlage-Nr. : 14a
Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
QLE e11*2007/46*3144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136 Kia Sportage 215/65R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04) B26)EF0)
215/70R16
A01)K01)K04)
225/65R16
A01)K01)K02)
235/60R16
A01)K01)K02)
235/65R16
A01)K01)K02)
245/60R16
A01)K01)K02)
255/55R16
A01)K01)K02)
255/60R16
A01)K01)K02)
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
YN e4*2007/46*0130*..
YN e4*2007/46*0131*..
YNS e4*2007/46*0261*..
YNS e4*2007/46*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94 Kia Venga 195/55R16 A02) bis A10)
A01)K01)K04)
195/60R16
A01)K01)K04)
205/50R16
A01)K01)K02)
205/55R16
A01)K01)K02)
215/50R16
A01)K01)K02)K56)
215/55R16
A01)G1D)K01)K02)K55)K56)K57)
225/50R16
A01)K01)K02)K55)K56)K57)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Teiletyp : AR4706
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B24) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
- bel. Bremsscheibe Ø320x28 mm, 1 Kolben Faustsattel
B26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse
E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Frontantrieb, die am Querlenker der Hinterachse (im
Bereich Felgenhorn) mit einem Tilgungsgewicht ausgestattet sind.
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
- Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
- Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
- Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
- Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G03) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/45R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K33) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
auszuschneiden.
K38) Das Hitzeschutzblech des Auspuffendtopfes ist im Bereich der Reifeninnenflanke eng an
den Auspufftopf anzulegen.
K39) An Achse 1 ist die Radhauskante im Bereich von ca. 50 mm vor und hinter der Radmitte
umzulegen und der Kunststoffinnenkotflügel dahinter zu klemmen.
K40) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- die Radhauskante ist im Bereich von der Radmitte bis 200 mm hinter Radmitte um-
und anzulegen und in diesem Bereich um ca. 5 mm aufzuweiten
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14a
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Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K48) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers auf einer Länge von 250
mm (von der Oberkante gemessen) zu kürzen.
K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante
zu klemmen oder auszuschneiden.
K55) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.
K56) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
Maßnahmen erforderlich.
- die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
- die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50
mm nach unten um 5 mm zu kürzen,
- die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
aufzuweiten.
K57) An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen.
Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 50 mm unterhalb der
Stoßfängeroberkante bis 150 mm über dem Schweller auf eine Restbreite von 10mm
zu kürzen,
- die unter der Kunststoffverbreiterung liegende Blechradhauskante und die
Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers sind entsprechend der gekürzten
Kunststoffverbreiterung zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist eng an die gekürzte Radhauskante anzulegen.
K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich 30 Grad hinter der Radmitte, ist zu
entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 45 Grad vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K63) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 05 zur ABE-Nr. 49439
Nr. : RA-000738-F0-306
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : AR4706
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Radhausausschnittkante sind von 100 mm vor bis 100 mm hinter der Radmitte um
umzulegen,
- der KS- Innenkotflügel ist in diesem Bereich eng ans Radhaus zu fixieren.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 14a mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ AR4706 des Auftraggebers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 14.09.2017
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